Elektronische Verordnung von DiGA
Ärztinnen und Ärzte sowie Psychotherapeutinnen und -therapeuten können eine digitale Gesundheitsanwendung (DiGA), die sogenannte App auf Rezept, elektronisch verordnen oder wie bisher das Muster 16 nutzen.
Das Bundesministerium für Gesundheit (BMG) hat verkündet, dass die Verpflichtung zur elektronischen Verordnung von DiGA (eVDGA) ausgesetzt bleibt, daher gibt es auch keine Erweiterung der Fördervoraussetzungen für die TI-Pauschale.
Wichtig für die elektronische Verordnung: Verwenden Patienten weder die eRezept-App der gematik noch die eRezept-App ihrer Krankenkasse, sollten Praxen den Patientenausdruck der DiGA-Verordnung mitgeben. Diesen benötigen Patienten, um die Verordnung bei ihrer Krankenkasse einlösen zu können.
Weiterführende Informationen
- Überblick über die elektronische Verordnung von DiGA in der Praxis der Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV)
- Digitale Gesundheitsanwendungen (DiGA) abrechnen
Ansprechpartner
EBM-Hotline
Kassenärztliche Vereinigung Hessen
Europa-Allee 90
60486 Frankfurt
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