Arzt am Notebook mit Symbolen für Digitalisierung und Medizin © everythingpossible

Die Telematikinfrastruktur (TI) vernetzt alle Akteure im deutschen Gesundheitswesen miteinander: Ärztinnen, Ärzte, Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten, Krankenhäuser, Apotheken und Krankenkassen können Daten austauschen – über Sektorengrenzen hinweg. Medizinische Informationen, die für die Behandlung von Patientinnen und Patienten benötigt werden, sind so schneller und einfacher verfügbar.

Elektronische Verordnung von DiGA

Ärztinnen und Ärzte sowie Psychotherapeutinnen und -therapeuten können eine digitale Gesundheitsanwendung (DiGA), die sogenannte App auf Rezept, elektronisch verordnen oder wie bisher das Muster 16 nutzen.

Das Bundesministerium für Gesundheit (BMG) hat verkündet, dass die Verpflichtung zur elektronischen Verordnung von DiGA (eVDGA) ausgesetzt bleibt, daher gibt es auch keine Erweiterung der Fördervoraussetzungen für die TI-Pauschale. 

Wichtig für die elektronische Verordnung: Verwenden Patienten weder die eRezept-App der gematik noch die eRezept-App ihrer Krankenkasse, sollten Praxen den Patientenausdruck der DiGA-Verordnung mitgeben. Diesen benötigen Patienten, um die Verordnung bei ihrer Krankenkasse einlösen zu können.

zuletzt aktualisiert am: 16.03.2026

Weiterführende Informationen

Ansprechpartner

EBM-Hotline

Kassenärztliche Vereinigung Hessen

Europa-Allee 90
60486 Frankfurt

Tel 069 24741-7777
ebm-hotline(at)kvhessen(.)de

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