Eine Frau sitzt vor einem Schreibtisch. Sie telefoniert mit einem Handy während sie Dokumente liest. © kupicoo

DiGA zulasten der GKV verordnen

Überblick über alle Leistungen und Besonderheiten

Digitale Gesundheitsanwendungen (DiGA) abrechnen

Mit dem Digitale-Versorgung-Gesetz wurden die Digitalen Gesundheitsanwendungen (DiGA) als neuer Leistungsbereich in die vertragsärztliche Versorgung eingeführt (sogenannte App auf Rezept). Ärztinnen und Ärzte und Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten können dadurch neben Arznei-, Heil- und Hilfsmitteln auch DiGA verordnen (Login zum Infoportal Verordnungen erforderlich) und Leistungen für DiGA abrechnen. DiGA sind Apps, die mit Smartphone oder Tablet genutzt werden können, aber auch webbasierte Anwendungen, die auf einem PC oder Laptop laufen.

Seit dem 1. Januar 2024 rechnen Ärztinnen und Ärzte die Verlaufskontrolle der DiGA „companion patella“ nur nach der Gebührenordnungspositionen (GOP) 01477 ab, nicht mehr nach der Pauschale 86700.

Verlaufskontrolle und Auswertung abrechnen

Ärztinnen und Ärzte sowie Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten verordnen DiGA, die im DiGA-Verzeichnis des BfArM gelistet sind, wenn sie diese zur Behandlung ihrer Patientinnen und Patienten für zweckmäßig und medizinisch sinnvoll erachten.

Die Patientengruppen, die sie mittels der jeweiligen DiGA versorgen können, sind in den Nutzungsbestimmungen der DiGA angegeben.

Entscheidend für die Abrechnung von Leistungen im Zusammenhang mit einer DiGA ist, ob die DiGA als „dauerhaft“ oder „vorläufig“ im DiGA-Verzeichnis aufgeführt wird.

Für dauerhafte DiGA können Praxen je nach DiGA passende GOP aus dem Abschnitt 1.4 des Einheitlichen Bewertungsmaßstab (EBM) ansetzen.

Für bestimmte vorläufige DiGA, für die das BfArM ärztliche und/oder psychotherapeutische Tätigkeiten definiert hat, können sie die Pauschale 86700 (Liste abrechnungsfähiger DiGA nach GOP 86700 weiter unten) aus dem Bundesmantelvertrag-Ärzte (BMV-Ä) Anlage 34 abrechnen.

Seit dem 1. Januar 2023 können Ärztinnen, Ärzte, Psychotherapeutinnen und -therapeuten für die Erstverordnung einer DiGA die GOP 01470 und die Pauschale 86701 nicht mehr abrechnen. Die Vergütung der Erstverordnung und Folgeverordnung einer DiGA ist in der Versicherten- oder Grundpauschale enthalten.

Leistungen für DiGA überblicken

GOPKurzbeschreibungHäufigkeitPunkte/Wert
01471

Verlaufskontrolle und Auswertung der DiGA „somnio“ gemäß DiGA-Verzeichnis nach § 139e SGB V

einmal im Behandlungsfall7,64 Euro* (64 Punkte)
01472Verlaufskontrolle und Auswertung der DiGA „Vivira“ gemäß DiGA-Verzeichnis nach § 139e SGB Veinmal im Behandlungsfall
und höchstens zweimal im Krankheitsfall
7,64 Euro* (64 Punkte)
01473

Verlaufskontrolle und Auswertung der DiGA „zanadio“ gemäß DiGA-Verzeichnis nach § 139e SGB V

einmal im Behandlungsfall und höchstens zweimal im Krankheitsfall7,64 Euro* (64 Punkte)
01474

Verlaufskontrolle und Auswertung der DiGA „Invirto“ gemäß DiGA-Verzeichnis nach § 139e SGB V

je dokumentierter Indikation einmal im Krankheitsfall

7,64 Euro* (64 Punkte)

01475Verlaufskontrolle und Auswertung der DiGA „Oviva Direkt für Adipositas“ gemäß DiGA-Verzeichnis nach § 139e SGB Veinmal im Krankheitsfall7,64 Euro* (64 Punkte)
01476Auswahl und/oder Individualisierung von Inhalten der DiGA „Mawendo“ gemäß DiGA-Verzeichnis nach § 139e SGB Veinmal im Krankheitsfall7,64 Euro* (64 Punkte)
01477 (seit 1. Januar 2024)Verlaufskontrolle und Auswertung der DiGA „companion patella“ gemäß DiGA-Verzeichnis nach § 139e SGB Veinmal im Behandlungsfall

7,64 Euro* (64 Punkte)

30780 (In der schmerztherapeutischen Versorgung seit 1. Januar 2024)Verlaufskontrolle und Auswertung der DiGA „somnio“ gemäß DiGA-Verzeichnis nach § 139e SGB Veinmal im Behandlungsfall

7,64 Euro* (64 Punkte)

30781 (In der schmerztherapeutischen Versorgung seit 1. Januar 2024)Verlaufskontrolle und Auswertung der DiGA „Vivira“ gemäß DiGA-Verzeichnis nach § 139e SGB Veinmal im Behandlungsfall, höchsten zweimal im Krankheitsfall

7,64 Euro* (64 Punkte)

86700

Pauschale für Leistungen im Zusammenhang mit der Anwendung einer vorläufigen DiGA gemäß Anhang 1 Absatz 1 Anlage 34 BMV-Ä

Obligater Leistungsinhalt:

- Verlaufskontrolle und Auswertung einer DiGA

und/oder

- Auswahl und/oder Individualisierung von Inhalten einer DiGA

einmal im Behandlungsfall und höchstens zweimal im Krankheitsfall7,12 Euro

*gemäß bundeseinheitlichem Orientierungspunktwert 2024 (11,9339 Cent)

DiGA abrechnen

zuletzt aktualisiert am: 12.04.2024

EBM-Begriffe verstehen

Zu speziellen Begriffen im EBM haben unsere Mitglieder immer wieder Fragen. Die KVH hat kurz und knapp in einer Übersicht zusammengefasst, was sie bedeuten.

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EBM-Hotline

Kassenärztliche Vereinigung Hessen

Europa-Allee 90
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Tel 069 24741-7777
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