Ambulantes Operieren
Viele chirurgische Eingriffe können heute ambulant durchgeführt werden, also ohne anschließenden Aufenthalt in Kliniken oder Krankenhäusern. Diese Eingriffe sind im Vertrag Ambulantes Operieren (AOP) als AOP-Katalog aufgelistet. Der Vertrag regelt die Rahmenbedingungen zur Durchführung ambulanter Operationen und sonstiger stationärer Eingriffe.
Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) hat die Aussetzung des Verfahrens QS Wundinfektionen (WI) für 2021 (Erfassungsjahr 2020) beschlossen, da das Institut für Qualitätssicherung und Transparenz im Gesundheitswesen (IQTIG) umfangreichen Weiterentwicklungs- und Anpassungsbedarf festgestellt hat. Aktuell wird davon ausgegangen, dass die Befragung im Frühjahr 2022 wieder durchgeführt wird. KVH-Mitglieder werden über die weiteren Schritte des Verfahrens rechtzeitig informiert.
Fachärzte für
- Augenheilkunde
- Chirurgie
- Frauenheilkunde und Geburtshilfe
- Haut- und Geschlechtskrankheiten
- Hals-Nasen-Ohrenheilkunde
- Innere Medizin (Zulassung im fachärztlichen Versorgungsbereich)
- Lungen- und Bronchialheilkunde
- Mund-Kiefer-Gesichtschirurgie
- Neurochirurgie
- Orthopädie
- Radiologie
- Urologie
Für die Genehmigung zum ambulanten Operieren müssen organisatorische, hygienische, räumliche und apparative Voraussetzungen erfüllt werden (siehe §§ 4 bis 7 der Qualitätssicherungsvereinbarung ambulantes Operieren).
Wie erhalte ich die Genehmigung?
Wenn Sie Ambulante Operationen als Leistung für gesetzlich Versicherte anbieten und abrechnen möchten, muss die KVH dies zunächst genehmigen. Mitglieder der KVH stellen dazu einen Antrag bei der KVH und weisen die geforderten Voraussetzungen nach. Bei dieser standortbezogenen Genehmigung müssen Sie für externe OP-Räume auch die Nutzungserklärung ausfüllen und einen weiteren Antrag stellen, wenn sich der OP-Standort verändert. Bitte beachten Sie, dass Genehmigungen nicht rückwirkend erteilt werden können.
Welche Leistungen sie nach der Genehmigung abrechnen können, hat die KVH ihren Mitgliedern in der Liste genehmigungspflichtiger Leistungen (GELE-Liste) zusammengefasst.
Fragen zur SQS?
Unser Ansprechpartner berät Sie gerne zur Sektorenübergreifenden Qualitätssicherung (SQS).
Abrechnung
Schon gesehen? Die KVH informiert ihre Mitglieder auch über die Abrechnung von Kassenleistungenin hessischen Vertragsarzt- und -psychotherapeutenpraxen sowie über aktuelle EBM-Änderungen.
Ansprechpartner
Stefanie Gilmer
Kassenärztliche Vereinigung Hessen
Qualitätssicherung Team 1
Europa-Allee 90
60486 Frankfurt
Tel 069 24741-6354
Fax 069 24741-68819
qs.fb1.1(at)kvhessen(.)de
Ansprechpartner
Natascha Beyer
Kassenärztliche Vereinigung Hessen
Qualitätssicherung Team 1
Europa-Allee 90
60486 Frankfurt
Tel 069 24741-6551
Fax 069 24741-68819
qs.fb1.1(at)kvhessen(.)de