Genehmigungspflicht & Qualitätssicherung
Genehmigungen beantragen hessische Vertragsärztinnen, -ärzte und Vertragspsychotherapeutinnen und -therapeuten bei der Kassenärztlichen Vereinigung Hessen (KVH), die die Praxen bei der Qualitätssicherung unterstützt – im ambulanten Bereich aber auch sektorenübergreifend.
Verschaffen Sie sich auf diesen Seiten einen Überblick darüber, für welche Leistungen Sie eine Genehmigung benötigen, wie Sie die einzelnen Genehmigungen erhalten, wie die Qualität geprüft wird und an wen Sie sich bei Fragen wenden können.
Die genehmigungspflichtigen Leistungen unterliegen der Qualitätssicherung. Die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) dokumentiert die Ergebnisse dieser bundesweiten Prüfungen jährlich in ihrem Qualitätsbericht.
Wichtig für Praxen in Hessen:
- für den Überblick: Liste genehmigungspflichtiger Leistungen
- ändern sich nach Genehmigung Standort, BSNR oder Status, teilen Sie dies der KVH bitte per Änderungsmitteilung mit (Checkliste mit Hinweisen).
- Fordern Sie alle Antragsformulare gesammelt an oder informieren Sie sich über einzelne genehmigungspflichtige Leistungen.