Änderungen zur Aus- und Weiterbildung – VV Beschluss vom 14.03.2026

Die Vertreterversammlung der KV Hessen hat in ihrer Sitzung am 14.03.2026 Änderungen an der Richtlinie der KVH zur Genehmigung der Beschäftigung von Ärzten und Psychotherapeuten in Weiterbildung sowie Ausbildungsassistenten, an der Richtlinie zur Förderung der Weiterbildung Allgemeinmedizin, an der Richtlinie zur Förderung weiterer fachärztlicher Weiterbildungen und an der Sicherstellungsrichtlinie beschlossen. Die geänderten Richtlinien werden hiermit veröffentlich und treten zum 01.04.2026 in Kraft.

Fassung vom: 14. März 2026
Inkrafttreten: 1. April 2026 
Veröffentlicht am: 20. März 2026

zuletzt aktualisiert am: 20.03.2026

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