EBM-Detailänderungen zum 1. Juli 2026
Der Bewertungsausschuss (BA) hat in seiner 839. Sitzung mehrere Detailänderungen beschlossen.
Gesundheitsuntersuchung (GOP 01732): Kinderärzte können für 18- bis 20-Jährige abrechnen
Ab dem 1. Juli 2026 können Kinderärztinnen und Kinderärzte die Gesundheitsuntersuchung für Erwachsene nach der Gebührenordnungsposition (GOP) 01732 bei 18- bis 20-jährigen Patientinnen und Patienten abrechnen.
Die GOP 01732 wird dazu in die Präambel des Kapitels 4 (Kinder- und Jugendmedizin) im Einheitlichen Bewertungsmaßstab (EBM) aufgenommen. Im Abschnitt 1.7 im EBM (Gesundheits- und Früherkennungsuntersuchungen) wird eine neue Bestimmung ergänzt. Die Änderungen resultieren aus der Aufnahme der Gruppe der Heranwachsenden in den EBM zum 1. Oktober 2025.
Nachbeobachtung bis zu 24 Stunden nach GOP 31530 nach einem Verschluss von diaphragmalen Hernien abrechnen
Ärztinnen und Ärzte können neu die GOP 31530 als Zuschlag zu den GOP 31501 bis 31507 (Postoperative Überwachung) für die verlängerte Nachbeobachtung bis zu 24 Stunden nach einem Verschluss von diaphragmalen Hernien (OPS-Kodes: 5-538.01, 5-538.07, 5-538.11, 5-538.17, 5-538.51, 5-538.57, 5-538.61 und 5-538.67) abrechnen.
Die OPS-Kodes wurden zum 1. Januar 2026 in den Anhang 2 aufgenommen und werden nun in den dritten Spiegelstrich der dritten Bestimmung zum Abschnitt 31.3.3 aufgenommen.
ePA-Erstbefüllung: Pauschale verlängert
Ärztinnen und Ärzte sowie Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten können für die Erstbefüllung der elektronischen Patientenakte (ePA) die GOP 01648 des Einheitlichen Bewertungsmaßstabs (EBM) weiterhin abrechnen. Die Leistung war vorerst bis zum 30. Juni 2026 befristet und wurde nun bis zum 31. Dezember 2026 verlängert.
Hinweis: Entfällt die Rechtsgrundlage nach § 87 Abs. 2a Satz 26 SGB V vor dem 31. Dezember 2026, kann die GOP 01648 ab diesem Zeitpunkt nicht mehr abgerechnet werden.
Praxen können die GOP 01648 abrechnen, wenn zum Zeitpunkt der Befüllung noch keine Ärztinnen und Ärzte, Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten, Zahnärztinnen und Zahnärzte oder kein Krankenhaus einen Befundbericht oder ein anderes Dokument in die ePA eingestellt hat. Die Erstbefüllung umfasst medizinische Daten, die die Ärztinnen und Ärzte oder Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten im aktuellen Behandlungskontext erhoben hat.
Mitglieder lesen die Änderung im Beschluss des BA (Teil A) aus der 844. Sitzung.
Belegarzt: Klarstellung für endoskopische Bandscheibenoperationen
Klargestellt wird: Belegärztinnen und Belegärzte rechnen die Operationen zur Exzision von erkranktem Bandscheibengewebe entsprechend den OPS-Kodes 5-831.01, 5-831.03, 5-831.21, 5-831.23, 5-831.31, 5-831.33, 5-831.91 und 5-831.93 unabhängig von dem Vorliegen einer Genehmigung nach der Arthroskopie-Vereinbarung gemäß § 135 Abs. 2 SGB V ab. Ärztinnen und Ärzte, die belegärztlich in einem Krankenhaus arbeiten möchten, benötigen weiterhin eine Genehmigung der KVH als Belegärztin beziehungsweise Belegarzt.
Analog zur Regelung in Unterabschnitt 31.2.5 wird die Klarstellung nun auch über die Aufnahme einer vierten Bestimmung zum Unterabschnitt 36.2.5 für endoskopische Bandscheibenoperationen im belegärztlichen Bereich vorgenommen.
EBM-Begriffe verstehen
Zu speziellen Begriffen im EBM haben unsere Mitglieder immer wieder Fragen. Die KVH hat in einer Übersicht EBM-Begriffe zusammengefasst und erklärt, was sie bedeuten.
EBM-Hotline
Kassenärztliche Vereinigung Hessen
Europa-Allee 90
60486 Frankfurt
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