Telefonierende Frau am Schreibtisch © kupicoo

EBM-Änderungen Januar 2026

OPS Version 2026: Anhang 2 im EBM angepasst

Zum 1. Januar 2026 wird der Anhang 2 des Einheitlichen Bewertungsmaßstabs (EBM) an den Operationen- und Prozedurenschlüssel (OPS) Version 2026 angepasst. Dazu werden neue OPS-Kodes aufgenommen, OPS-Kodes gestrichen sowie Anpassungen der Präambel des Anhang 2 vorgenommen.

Paarige Organe oder Körperteile: Änderungen im Anhang 2

Ab dem 1. Januar 2026 kennzeichnen Ärztinnen und Ärzte bei paarigen Organen oder Körperteilen neu mit dem jeweiligen Zusatzkennzeichen „R“ und „L“.  Es reicht nicht mehr, den OPS-Kode mit „B“ anzugeben. Das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (Bfarm) strich die bisherige Seitenlokalisation „B“ für beidseitig aus den OPS-Kodes.

Die Angabe der OPS-Kodes nehmen sie folgendermaßen vor:

  • Eingriff an einer Seite eines paarigen Organs/Körperteils: Angabe des OPS-Kodes mit dem Zusatzkennzeichen „R“ oder „L“
  • Eingriff an beiden Seiten eines paarigen Organs/Körperteils mit Kennzeichnung „P“ (vorher „B“): OPS-Kodes wird zweimal angegeben – einmal mit dem Zusatzkennzeichen „R“ und einmal mit dem Zusatzkennzeichen „L“

Augenmuskel-Operation: Wegfall der Seitenlokalisation

Ärztinnen und Ärzte geben bei den kombinierten Operationen an den Augenmuskeln die Seitenlokalisation künftig nicht mehr an. Hintergrund ist die Vorgabe, dass alle Augenmuskeln zusammengezählt werden und entsprechend der Anzahl der operierten Muskeln der spezifische OPS-Kode verschlüsselt wird. Dies ist unabhängig davon, ob sie ein Auge oder beide Augen operieren.

Die entsprechenden Kodes sind neu im Anhang 2 in der Rubrik „Seite“ mit einem „N“ gekennzeichnet. Ärztinnen und Ärzte können diese somit nicht mehr als Simultaneingriffe abrechnen.

Klarstellung Bandscheiben-Operation:

Klarstellung: Ärztinnen und Ärzte rechnen die Operationen zur Exzision von erkranktem Bandscheibengewebe entsprechend den OPS-Kodes 5-831.01, 5-831.03, 5-831.21, 5-831.23, 5-831.31, 5-831.33, 5-831.91 und 5-831.93 unabhängig von dem Vorliegen einer Genehmigung nach der Arthroskopie-Vereinbarung gemäß § 135 Abs. 2 SGB V ab. Sie benötigen weiterhin eine Genehmigung der KVH nach der Qualitätssicherungsvereinbarung (QSV) ambulantes Operieren nach § 135 Abs. 2 SGB V.

Neue OPS-Kodes abrechnen

Ärztinnen und Ärzte rechnen neue OPS-Kodes aus folgenden Bereichen ab:

  • Glaukomchirurgie
  • Herz-schrittmacher/Defibrillatoren
  • Darmresektionen
  • Zwerchfellhernien
  • Re-Ostheosynthesen

Alle neuen OPS-Kodes 2026 enthält die Übersicht „Neue OPS 2026".

Gestrichene OPS-Kodes überblicken

Gestrichen werden Kodes für die Einführung und Wechsel einer alloplastischen Linse, für die Partielle Resektion des Dickdarms und den Verschluss einer Hernia diaphragmatica. Alle gestrichenen OPS-Kodes 2026 enthält die Übersicht „Gestrichene OPS 2026".

Redaktionell geänderte OPS-Kodes überblicken

Neben den neuen OPS-Kodes der Version 2026 gibt es redaktionelle Änderungen von einzelnen Bezeichnungen im Vergleich zur Version 2025.Alle angepassten OPS-Kodes 2026 enthält die Übersicht „Angepasste OPS 2026".

Genehmigung erhalten

Ärztinnen und Ärzte können ambulante Operationen nur dann abrechnen, wenn sie bestimmte Qualifikationsvoraussetzungen erfüllen. Sie müssen einen Antrag bei der Kassenärztlichen Vereinigung Hessen (KVH) stellen, die diesen genehmigen muss.

zuletzt aktualisiert am: 03.12.2025

EBM-Begriffe verstehen

Zu speziellen Begriffen im EBM haben unsere Mitglieder immer wieder Fragen. Die KVH hat kurz und knapp in einer Übersicht zusammengefasst, was sie bedeuten.

EBM-Hotline

Kassenärztliche Vereinigung Hessen

Europa-Allee 90
60486 Frankfurt

Tel 069 24741-7777
ebm-hotline(at)kvhessen(.)de

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