Detailänderungen zum 1. Januar 2024
Der Bewertungsausschuss (BA) hat verschiedene Detailänderungen zum 1. Januar 2024 beschlossen:
Ärztinnen und Ärzte sowie Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten können die Authentifizierung von unbekannten Patientinnen und Patienten im Rahmen der Videosprechstunde nach der Gebührenordnungsposition (GOP) 01444 aus dem Abschnitt 1.4 des Einheitlichen Bewertungsmaßstabs (EBM) weiterhin abrechnen. Die Leistung wird bis zum 31. Dezember 2025 verlängert.
Der Bewertungsausschuss prüft bis zum 30. September 2025, ob eine weitere Verlängerung der Befristung erforderlich ist. Perspektivisch soll die Authentifizierung für die Videosprechstunde auf Basis von digitalen Versichertenidentitäten erfolgen. Ab dem 1. Januar 2026 dient die digitale Identität in gleicher Weise wie die elektronische Gesundheitskarte zur Authentisierung der Versicherten im Gesundheitswesen und als Versicherungsnachweis.
Mitglieder lesen die Änderung im Beschluss des BA aus der 669. Sitzung.
Führen Ärztinnen und Ärzte die Kontrolle im Rahmen einer HIV-Präexpositionsprophylaxe (PrEP) durch, rechnen sie die GOP 01922 aus dem Unterabschnitt 1.7.8 EBM ab. Neu ab dem 1. Januar 2024 rechnen sie die GOP 01922 nur noch einmal im Behandlungsfall ab. Bisher war die Leistung bis zu dreimal je fünf Minuten berechnungsfähig. Im Zuge dessen wird die Bewertung der Leistung entsprechend erhöht. Ebenfalls soll die Vergütung der Leistungen des Unterabschnitts 1.7.8 sowie die GOP 32850 für den Nukleinsäurenachweis von HIV-RNA zunächst weiterhin extrabudgetär erfolgen.
Leistung überblicken
GOP | Kurzbeschreibung | Bewertung bis 31. Dezember 2023 | Bewertung ab 1. Januar 2024 |
---|---|---|---|
01922 | Kontrolle im Rahmen einer HIV-Präexpositionsprophylaxe (PrEP) gemäß Anlage 33 des BMV-Ä Obligater Leistungsinhalt
einmal im Behandlungsfall | 9,42 Euro* (82 Punkte) | 19,45 Euro** |
*gemäß bundeseinheitlichem Orientierungspunktwert 2023 (11,4915 Cent)
** gemäß bundeseinheitlichem Orientierungspunktwert 2024 (11,9339 Cent)
Genehmigung erhalten
Um die GOP 01922 abzurechnen, benötigen sie eine Genehmigung der Kassenärztlichen Vereinigung Hessen (KVH) nach der Vereinbarung über die HIV-Präexpositionsprophylaxe zur Prävention einer HIV-Infektion gemäß § 20j SGB V.
Mitglieder lesen die Änderung im Beschluss des BA aus der 680. Sitzung.
Ärztinnen und Ärzte sowie Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten können die GOP 01648 für die Erstbefüllung der ePA weiterhin abrechnen. Die GOP wurde bis zum 14. Januar 2025 verlängert.
Der Bewertungsausschuss wird spätestens zum 30. September 2024 prüfen, ob eine Anpassung der Leistung, insbesondere hinsichtlich der Bewertung, mit Wirkung zum 15. Januar 2025 erforderlich ist.
Mitglieder lesen die Änderung im Beschluss des BA aus der 681. Sitzung.
Fachärztinnen und Fachärzte für Laboratoriumsmedizin, Mikrobiologie und Infektionsepidemiologie, Transfusionsmedizin und ermächtigte Fachwissenschaftlerinnen und Fachwissenschaftleri der Medizin erhalten die Zuschläge nach den Gebührenordnungspositionen (GOP) 01699 und 12230 bis zum 30. September 2024. Dies hat der Bewertungsausschuss beschlossen.
Die Zuschläge setzt die Kassenärztliche Vereinigung Hessen (KVH) automatisch zu.
Die GOP 01699 und 12230 stellen Zuschläge auf die Grund- und Konsiliarpauschalen dar und bleiben bis zur Neuregelung der Transportpauschale nach GOP 40100 bestehen. Sie waren im Zusammenhang mit den neuen Portopauschalen zum 1. Juli 2020 eingeführt worden und galten ursprünglich nur für ein Jahr.
Mitglieder lesen die Änderung im Beschluss des BA aus der 675. Sitzung.
EBM-Begriffe verstehen
Zu speziellen Begriffen im EBM haben unsere Mitglieder immer wieder Fragen. Die KVH hat kurz und knapp in einer Übersicht zusammengefasst, was sie bedeuten.
Ansprechpartner
EBM-Hotline
Kassenärztliche Vereinigung Hessen
Europa-Allee 90
60486 Frankfurt