Telefonierende Frau am Schreibtisch © kupicoo

EBM-Änderungen April 2026

Fachpsychotherapeuten für Neuropsychologische Psychotherapie aufgenommen

Ab dem 1. April 2026 können Fachpsychotherapeutinnen und Fachpsychotherapeuten für Neuropsychologische Psychotherapie die Leistungen aus dem Einheitlichen Bewertungsmaßstab (EBM) abrechnen. Zusätzlich wird der EBM betreffend die Berufsgruppe der Fachpsychotherapeuten angepasst.

Fachpsychotherapeuten für Neuropsychologische Psychotherapie

Fachpsychotherapeutinnen und Fachpsychotherapeuten für Neuropsychologische Psychotherapie können die Leistungen aus Kapitel 23, die psychotherapeutischen Grundpauschalen (GOP 23210 bis 23212) mit den entsprechenden Zuschlägen sowie bestimmte Leistungen aus den arztgruppenübergreifenden allgemeinen und speziellen Bereichen des EBM abrechnen.  

Hierzu zählen beispielsweise folgende GOP:

  • Abschnitt 30.8 (Soziotherapie): nur mit Genehmigung der Kassenärztlichen Vereinigung Hessen (KVH) 
  • Abschnitt 30.11 (Neuropsychologische Psychotherapie)
  • Abschnitt 37.7 (Außerklinische Intensivpflege) - nur die GOP 37714 (Konsiliarische Erörterung) und 37720 (Fallkonferenz)
  • Abschnitt 40.1 (Kostenpauschalen) die GOP 40110 (für den Versand beziehungsweise den Transport eines Briefes und/oder von schriftlichen Unterlagen), 40111 (für die Übermittlung eines Telefaxes) sowie die Kostenpauschale 40128 (unter anderem für die postalische Versendung einer Verordnung (zum Beispiel medizinische Reha) an die Patientin oder den Patienten im Rahmen einer Videosprechstunde oder nach telefonischem Kontakt) und 40142 (Schreibgebühren).

Zusätzlich wird klargestellt, dass Fachpsychotherapeutinnen und Fachpsychotherapeuten für Neuropsychologische Psychotherapie die GOP 23220 (psychotherapeutisches Gespräch als Einzelbehandlung) nicht abrechnen können. Auch können sie keine Leistungen der Psychotherapie-Richtlinie nach Kapitel 35 abrechnen. 

Fachpsychotherapeuten für Erwachsenen und für Kinder und Jugendliche erweitert

Auch Fachpsychotherapeutinnen und Fachpsychotherapeuten für Erwachsene und für Kinder und Jugendliche können weitere GOP im EBM abrechnen:

  • Abschnitt 30.8 (Soziotherapie): nur mit Genehmigung der KVH
  • Abschnitt 37.7 (Außerklinische Intensivpflege) - nur die GOP 37714 (Konsiliarische Erörterung) und 37720 (Fallkonferenz)
  • Abschnitt 40.1 (Kostenpauschalen) die GOP 40128 (unter anderem für die postalische Versendung einer Verordnung an den Patienten im Rahmen einer Videosprechstunde oder nach telefonischem Kontakt).

GOP 40128 (Kostenpauschale für die postalische Versendung) abrechnen

Zudem können Psychologische Psychotherapeutinnen und Psychologische Psychotherapeuten, Fachpsychotherapeutinnen und Fachpsychotherapeuten für Erwachsene, Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeutinnen und -psychotherapeuten sowie Fachpsychotherapeutinnen und Fachpsychotherapeuten für Kinder und Jugendliche sowie Fachpsychotherapeutinnen und Fachpsychotherapeuten für Neuropsychologische Psychotherapie neu die GOP 40128 abrechnen. Die GOP 40128 rechnen sie unter anderem für die postalische Versendung einer Verordnung (zum Beispiel medizinische Reha oder Krankenbeförderung) an die Patientin oder den Patienten im Rahmen einer Videosprechstunde oder nach telefonischem Kontakt ab.  

Hintergründe kennen

Mit dem Gesetz zur Reform der Psychotherapeutenausbildung wurden zum 1. September 2020 das Psychotherapeutengesetz überarbeitet und die Aus- und Weiterbildung reformiert. Die Ausbildung besteht seit der Reform aus einem fünfjährigen Studium mit anschließender Approbationsprüfung zur Psychotherapeutin oder zum Psychotherapeuten, gefolgt von einer fünfjährigen Weiterbildung zur Fachpsychotherapeutin oder zum Fachpsychotherapeuten in einem der drei Gebiete:

  • Psychotherapie für Erwachsene
  • Psychotherapie für Kinder und Jugendliche
  • Neuropsychologische Psychotherapie

 

zuletzt aktualisiert am: 11.03.2026

EBM-Begriffe verstehen

Zu speziellen Begriffen im EBM haben unsere Mitglieder immer wieder Fragen. Die KVH hat kurz und knapp in einer Übersicht zusammengefasst, was sie bedeuten.

EBM-Hotline

Kassenärztliche Vereinigung Hessen

Europa-Allee 90
60486 Frankfurt

Tel 069 24741-7777
ebm-hotline(at)kvhessen(.)de

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