Ambulantes Operieren: Details im EBM angepasst
Ärztinnen und Ärzte können Leistungen aus dem Abschnitt 2.3 des Einheitlichen Bewertungsmaßstabs (EBM) sowie die Gebührenordnungspositionen (GOP) 10343 und 10344 ohne Genehmigung für Ambulantes Operieren abrechnen. Werden die Eingriffe nach dem AOP-Vertrag erbracht, ist eine Genehmigung erforderlich. Zum 1. Oktober 2025 werden aufgrund der Anpassungen des AOP-Vertrags nach § 115b SGB V die erste Bestimmung zum Abschnitt 2.3 EBM und die Anmerkungen bei den GOP 10343 und 10344 angepasst sowie die Anmerkung bei GOP 05341 gestrichen.
Verweis zum AOP-Katalog angepasst
Die Verweise auf die Vereinbarung von Qualitätssicherungsmaßnahmen des AOP-Vertrags werden in der ersten Bestimmung zum Abschnitt 2.3 EBM sowie in der ersten Anmerkung zu den GOP 10343 ((Teil-)Exzision am Körperstamm bzw. Extremitäten) und 10344 ((Teil-)Exzision im Kopf-/Gesichtsbereich bzw. Hand) umformuliert und vereinheitlicht.
Die Voraussetzungen gemäß § 115b SGB V müssen für die Leistungen nicht erfüllt sein, wenn die Eingriffe nicht im AOP-Katalog genannt sind. Die Voraussetzung einer Genehmigung nach der Qualitätssicherungsvereinbarung (QSV) ambulantes Operieren ist jedoch dann notwendig, wenn der durchgeführte Eingriff im AOP-Katalog genannt wird.
Durch die Aufnahme der GOP 05341 (Analgesie) in den Abschnitt 2 des AOP-Katalogs ist die in der ersten Anmerkung enthaltende Sonderregelung nicht mehr erforderlich und wird gestrichen. Die Sonderregelung beinhaltete die Möglichkeit der Abrechnung der GOP 05341 nach §115b SGB V vor der Aufnahme der entsprechenden OPS-Kodes in den Abschnitt 2 des AOP-Katalogs.
Ärztinnen und Ärzte benötigen für die Erbringung und Abrechnung von ambulanten Operationen und sonstigen stationsersetzenden Eingriffen nach § 115 b SGB V eine Genehmigung der KVH nach der Qualitätssicherungsvereinbarung (QSV) ambulantes Operieren nach § 135 Abs. 2 SGB V.
EBM-Begriffe verstehen
Zu speziellen Begriffen im EBM haben unsere Mitglieder immer wieder Fragen. Die KVH hat kurz und knapp in einer Übersicht zusammengefasst, was sie bedeuten.
EBM-Hotline
Kassenärztliche Vereinigung Hessen
Europa-Allee 90
60486 Frankfurt
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