Telefonierende Frau am Schreibtisch © kupicoo

In der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) rechnen Ärztinnen und Ärzte sowie Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten ihr Honorar einmal im Quartal nach dem Einheitlichen Bewertungsmaßstab (EBM) mit ihrer Kassenärztlichen Vereinigung ab, die die Daten prüft und sie wiederum mit der Krankenkasse des Patienten abrechnet.

Labor - Abrechnung und Vergütung

Wenn Ärztinnen und Ärzte Laborleistungen veranlassen, sind unterschiedliche Vorgaben einzuhalten. Wichtige Informationen zu Wirtschaftlichkeitsbonus (WiBo), Kennnummern (sogenannte Ausnahmeziffern oder Befreiungsziffern) sowie den Honorarvorgaben hat die Kassenärztliche Vereinigung Hessen (KVH) in einem Fragen-Antworten-Katalog (FAQ) für ihre Mitglieder zusammengefasst.

Ab dem 1. April 2024 beauftragen Ärztinnen und Ärzte in-vitro-diagnostische Leistungen nach den Kapiteln 11, 19 und 32 sowie laboratoriumsmedizinische Leistungen nach den Abschnitten 1.7, 8.5, 8.6 und in Unterabschnitt 30.12.2 des EBM mittels Muster 10 (und nicht Muster 6). Leistungen im Rahmen der Früherkennung Zervixkarzinom werden wie bisher weiter über Muster 39 beauftragt.  

 

 

Grundlagen überblicken

In-vitro-Diagnostik: Kostenpauschalen

zuletzt aktualisiert am: 04.12.2025

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