Eine Frau klebt Haftzettel an eine Glaswand. © level17

Muster 10

Änderungen bei der Beauftraung in-vitro-diagnostischer Untersuchungen

Muster 10: neue Version

Die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) und der  GKV-Spitzenverband haben die Beauftragung der in-vitro-diagnostischen Untersuchungen vereinheitlicht, um die Abläufe in den Praxen und Laboren zu vereinfachen. Ab 1. April 2024 veranlassen Praxen histopathologische Leistungen der EBM-Abschnitte 1.7 und 19.3 auf Muster 10.

Daher wird das bisherige Muster 10 umbenannt in „Überweisungsschein für in-vitro-diagnostische Auftragsleistungen“. Eine weitere Änderung des Musters 10 betrifft das Ankreuzfeld „Behandlung gemäß § 116b SGB V“. Dieses wird umgewidmet und heißt künftig „SER“ (Abk.: SGB XIV – Soziales Entschädigungsrecht). 

Das neue Muster 10 tritt zum 1. April 2024 ohne Stichtagsregelung in Kraft. Vorhandene alte Muster 10 (Version 10.2020) können aufgebraucht werden. Rieco versendet bereits die neue Version 4.2024.

Bei Nutzung der alten Muster 10 ist zu beachten, dass für das Praxisverwaltungssystem das Ankreuzfeld „Behandlung gemäß § 116b SGB V“ dann jedoch die Bedeutung „SER“ hat.

Was ist neu?

zuletzt aktualisiert am: 28.03.2024

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