Digitale Gesundheitsanwendungen (DiGA) abrechnen
Mit dem Digitale-Versorgung-Gesetz wurden die Digitalen Gesundheitsanwendungen (DiGA) als neuer Leistungsbereich in die vertragsärztliche Versorgung eingeführt (sogenannte App auf Rezept). Ärztinnen und Ärzte und Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten können dadurch neben Arznei-, Heil- und Hilfsmitteln auch DiGA verordnen (Login zum Infoportal Verordnungen erforderlich) und das Ausstellen der Verordnung abrechnen. DiGA sind Apps, die mit Smartphone oder Tablet genutzt werden können, aber auch webbasierte Anwendungen, die auf einem PC oder Laptop laufen.
Erstverordnung einer DiGA abrechnen
Für die Erstverordnung einer im DiGA-Verzeichnis gelisteten DiGA können Ärztinnen und Ärzte und Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten die Gebührenordnungsposition (GOP) 01470 abrechnen. Ärztinnen und Ärzte und Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten können sie sowohl für vorläufig als auch für dauerhaft im DiGA-Verzeichnis gelistete DiGA abrechnen. Entsprechend ist jede DiGA im Verzeichnis als „vorläufig oder dauerhaft“ aufgenommen gekennzeichnet.
Wichtig: Laut den Nutzungsbestimmungen der DiGA können Ärztinnen und Ärzte sowie Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten nur Patientinnen und Patienten im Alter von mindestens 18 Jahren mittels DiGA versorgen.
Die GOP 01470 soll zunächst extrabudgetär vergütet werden und wird befristet bis zum 31. Dezember 2022 in den Einheitlichen Bewertungsmaßstab (EBM) aufgenommen, um die Besonderheiten der Verordnung in der Einführungsphase der DiGA abzubilden.
Rechnen Ärztinnen und Ärzte und Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten die GOP 01470 für die Erstverordnung mehrmals bei einer Patientin/ bei einem Patienten im Behandlungsfall ab, geben sie ab der zweiten Abrechnung der GOP 01470 den Namen der verordneten DiGA jeweils im freien Begründungsfeld (Feldkennung 5009) an.
Kinderärztinnen und Kinderärzte können Erstverordnung von vorläufigen DiGA abrechnen
Für die Erstverordnung einer vorläufig aufgenommenen DiGA für Kinder und Jugendliche (zwölf bis 17 Jahre) rechnen haus- und fachärztliche Kinderärztinnen und Kinderärzte ab dem 1. Juli 2022 die Pauschale 86701 ab. Die 86701 ist bis zum 31. Dezember 2022 befristet. Dies regelt Anlage 34 Bundesmantelvertrag-Ärzte (BMV-Ä).
Rechnen sie die 86701 aufgrund der Erstverordnung mehrerer DiGA mehrmals bei einem Patienten/ einer Patientin im Behandlungsfall ab, geben sie ab der zweiten Abrechnung der 86701 die Pharmazentralnummer (PZN) der verordneten DiGA jeweils im freien Begründungsfeld (Feldkennung 5009) an.
Im DiGA-Verzeichnis sind derzeit folgende vorläufig aufgenommene DiGA für Kinder und Jugendliche (zwölf bis 17 Jahre) gelistet:
- Rehappy,
- Mawendo,
- compagnion patella.
Falls eine vorläufig aufgenommene DiGA für Kinder und Jugendliche aus dem DiGA-Verzeichnis gestrichen wird, können sie für diese DiGA die Pauschale 86701 nicht mehr abrechnen.
Die Aufnahme der 86701 in Anlage 34 BMV-Ä erfolgte, da Kinderärztinnen und -ärzte für die Erstverordnung einer im DiGA-Verzeichnis gelisteten DiGA die GOP 01470 nicht abrechnen können, da DiGA laut Nutzungsbestimmungen nur für Patientinnen und Patienten im Alter von mindestens 18 Jahren vorgesehen sind.
Leistungen für DiGA überblicken
GOP | Kurzbeschreibung | Häufigkeit | Punkte/Wert |
---|---|---|---|
01470 | Erstverordnung einer DiGA aus dem DiGA-Verzeichnis | einmal im Behandlungsfall | 2,03 Euro* (18 Punkte) |
01471 | Verlaufskontrolle und Auswertung der DiGA „somnio“ gemäß DiGA-Verzeichnis nach § 139e SGB V | einmal im Behandlungsfall | 7,21 Euro* (64 Punkte) |
01472 | Verlaufskontrolle und Auswertung der DiGA „Vivira“ gemäß DiGA-Verzeichnis nach § 139e SGB V | einmal im Behandlungsfall | 7,21 Euro* (64 Punkte) |
86700 | Pauschale für Leistungen im Zusammenhang mit der Anwendung einer vorläufigen DiGA gemäß Anhang 1 Absatz 1 Anlage 34 BMV-Ä Obligater Leistungsinhalt: - Verlaufskontrolle und Auswertung einer DiGA und/oder - Auswahl und/oder Individualisierung von Inhalten einer DiGA | einmal im Behandlungsfall und höchstens zweimal im Krankheitsfall | 7,12 Euro |
86701 | Pauschale für das Ausstellen einer Erstverordnung einer vorläufigen DiGA für Kinder und Jugendliche, in der Altersgruppe 12 bis 17 Jahre | einmal im Behandlungsfall, häufiger nur mit Begründung | 2,00 Euro |
*gemäß bundeseinheitlichem Orientierungspunktwert 2022 (11,2662 Cent)
Klargestellt ist, dass Ärztinnen und Ärzte sowie Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten keine gesonderte GOP abrechnen können, wenn sie eine Folgeverordnung einer DiGA ausstellen. Das Ausstellen einer Folgeverordnung wird dafür in den Anhang 1 (Verzeichnis der nicht gesondert berechnungsfähigen Leistungen) des EBM aufgenommen.
EBM-Begriffe verstehen
Zu speziellen Begriffen im EBM haben unsere Mitglieder immer wieder Fragen. Die KVH hat kurz und knapp in einer Übersicht zusammengefasst, was sie bedeuten.
Ansprechpartner
EBM-Hotline
Kassenärztliche Vereinigung Hessen
Europa-Allee 90
60486 Frankfurt