Ein Arzt vor einem Notebook. Davor Symbole, die für Digitalisierung und Medizin stehen. © everythingpossible

Die Telematikinfrastruktur (TI) vernetzt alle Akteure im deutschen Gesundheitswesen miteinander: Ärzte, Psychotherapeuten, Krankenhäuser, Apotheken und Krankenkassen können Daten austauschen – über Sektorengrenzen hinweg. Medizinische Informationen, die für die Behandlung von Patienten benötigt werden, sind so schneller und einfacher verfügbar.

Elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (eAU)

Die elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (eAU) ist für alle Praxen Pflicht. Seit 2022 müssen Vertragsärzte die AU-Daten digital an die Krankenkassen übermitteln.
Für die eAU benötigen Praxen einen Dienst zur Kommunikation im Medizinwesen (KIM), mit dem sie innerhalb der Telematikinfrastruktur (TI) sicher Daten versenden können. Außerdem sind ein Update des Praxisverwaltungssystems (PVS), ein E-Health- oder ePA-Konnektor und der elektronische Heilberufsausweis (eHBA) der Generation 2.0 erforderlich.

Seit Januar 2023 sollen die Arbeitgeber die AU-Daten nur noch digital erhalten. Diese stellen die Krankenkassen elektronisch bereit. Praxen drucken die AU-Bescheinigung für den Arbeitgeber nur noch dann, wenn die elektronische Übermittlung nicht funktioniert. Bei Nicht-GKV-Versicherten (z. B. bei Versicherten der sonstigen Kostenträger (SKT)) ist die digitale Übermittlung der AU-Daten nicht möglich. Praxen geben diesen Patientinnen und Patienten die Ausdrucke für Krankenkasse, Arbeitgeber und Versicherte mit (Ersatzverfahren).

Ausstellen der eAU

So stellen Praxen die eAU aus:

  • AU im PVS aufrufen und befüllen
  • Daten elektronisch signieren
  • "Drucken und Versenden" auswählen und anklicken
  • im neuen Fenster "Bestätigen" anklicken
  • PVS startet die elektronische Übermittlung an die Krankenkasse über KIM 
  • Ausdruck für Patientinnen und Patienten erstellen

Die Papierbescheinigung für Patientinnen und Patienten und ggf. Arbeitgeber sowie Krankenkasse kann im Format DIN A5 oder DIN A4 auf normalem Papier erfolgen. Es werden die so genannten Stylesheets ausgedruckt, die auch für die Darstellung der eAU im PVS genutzt werden. Das bisher für die Bescheinigung der Arbeitsunfähigkeit genutzte Muster 1 gibt es nicht mehr.

Elektronisch signieren – Wie geht das?

Für den Praxisalltag gibt es zwei Lösungen, die weniger Zeit kosten: Komfortsignatur und Stapelsignatur.

Informationen zur AU

zuletzt aktualisiert am: 13.01.2023

Die Förderbeträge, die Praxen rund um die Telematikinfrastruktur (TI) erhalten können, sind in der TI-Finanzierungsvereinbarung als Anlage 32 zum Bundesmantelvertrag-Ärzte (BMV-Ä) festgehalten.

Ansprechpartner

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Mo – Fr: 7 – 17 Uhr

Tel 069 24741-7777
Fax 069 24741-68826
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