TI-Förderung
Ab 1. Juli 2023 erhalten Praxen eine monatliche Pauschale für die Telematikinfrastruktur (TI), abhängig von Ausstattungsgrad, Zeitpunkt der TI-Erstförderung und Förderung des Konnektorentauschs. Das Bundesministerium für Gesundheit (BMG) hat diese Pauschale per Rechtsverordnung festgelegt und damit die bisher gültige TI-Finanzierungsvereinbarung abgelöst. Das BMG hat am 1. September 2023 rückwirkend zum 1. Juli 2023 weitere Anpassungen an seiner Rechtsverordnung vorgenommen.
TI-Pauschalen für 3/2023 erhalten: Praxen geben in der Quartalsabrechnung 3/2023 einmal in jeder Betriebsstätte (BSNR), also auch in jeder Nebenbetriebsstätte (NBSNR), die Gebührenordnungsposition (GOP) 98151 für KIM (Kommunikation im Medizinwesen) und die GOP 98155 für eAU an. Die GOP können auf einem beliebigen Abrechnungsschein im Quartal angesetzt werden. Die Auszahlung der TI-Pauschale wird mit der Restzahlung für 3/2023 erfolgen.
Die Ersatzvornahme des BMG zur TI-Förderung sieht vor, dass Praxen bestimmte Voraussetzungen erfüllen müssen, um die TI-Pauschale zu erhalten. Dabei gelten verschärfte Regeln: Fehlen der Praxis mehr als zwei TI-Anwendungen oder hält sie die technische Grundausstattung nicht vor, gibt es keine Förderpauschale. Fehlt eine TI-Anwendung, erhält die Praxis eine um 50 Prozent reduzierte TI-Förderpauschale. Da der KVH nicht alle Daten der Praxen für die Fördervoraussetzungen vorliegen, hat sich die KVH entschieden, auf hessenspezifische GOP auszuweichen. Praxen erklären mit Angabe der GOP 98151 bzw. 98155, dass ihr Praxisverwaltungssystem (PVS) die TI-Anwendungen KIM bzw. eAU unterstützt.
Weitere Fördervoraussetzungen entnimmt die KVH der Quartalsabrechnung 3/2023 – den sogenannten KVDT-Feldern (BESA-Datensatz). Praxen achten wie bisher darauf, dass die Angaben in der Praxisverwaltungssoftware vollständig sind und der Versichertenstammdaten-Abgleich (VSDM) erfolgt. Der IT-Dienstleister der Praxis kann dabei unterstützen.
Bitte sehen Sie davon ab, Selbsterklärungen und Nachweise der Softwareanbieter zu den TI-Anwendungen bei der KVH einzureichen. Diese können nicht berücksichtigt werden, da die KVH die erforderlichen Angaben aus der Quartalsabrechnung erfasst.
Fördervoraussetzungen: Notwendige Anwendungen, Komponenten und Dienste
Voraussetzung für den Erhalt einer TI-Förderpauschale sind folgende TI-Anwendungen in der jeweils aktuellen Version:
TI-Anwendung | Nachweis im 3. Quartal 2023 |
---|---|
Notfalldatenmanagement (NFDM) und elektronischer Medikationsplan (eMP) Keine Voraussetzung für Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten und Fachgruppen ohne persönlichen Patientenkontakt | Abrechnungsdaten |
elektronische Patientenakte (ePA) | Abrechnungsdaten |
Kommunikation im Medizinwesen (KIM) | Praxis setzt GOP 98151 an |
ab dem 1. Oktober 2023: elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (eAU) Keine Voraussetzung für Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten und Fachgruppen ohne persönlichen Patientenkontakt | Praxis setzt GOP 98155 an Angabe über Abrechnungsdaten soll ab 4/2023 möglich sein |
ab dem 1. März 2024: | Angabe über Abrechnungsdaten soll ab 4/2023 möglich sein |
ab dem 1. Januar 2024: Keine Voraussetzung für Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten und Fachgruppen ohne persönlichen Patientenkontakt | Abrechnungsdaten |
Ebenfalls Voraussetzung für die TI-Förderung ist die Ausstattung der Praxis mit folgenden Komponenten und Diensten:
Technische Grundausstattung TI | Nachweis im 3. Quartal 2023 |
---|---|
Konnektor inkl. gSMC-K und VPN-Zugangsdienst, ggf. in Rechenzentrum gehostet, sofern dort zugelassene Komponenten und Dienste zum Einsatz kommen, oder TI-Gateway in Verbindung mit Nutzung eines Rechenzentrum-Konnektors | VSDM |
eHealth-Kartenterminal(s) inkl. gSMC-KT | VSDM |
HBA Smartcard (eHBA) oder eID für Ärzte mit gematik-Zulassung | Informationen liegen der KVH vor |
SMC-B Smartcard oder SM-B oder eID für Vertragsarztarztpraxen mit gematik-Zulassung | Informationen liegen der KVH vor |
TI-Förderpauschale
Die TI-Förderpauschale 1 erhalten Praxen unter folgenden Bedingungen:
- Praxis hat noch keine Förderung für die TI-Erstausstattung erhalten oder diese bereits bis 4/2020 erhalten
- Praxis hat keine TI-Förderung für den Konnektortausch erhalten
- Praxis hat alle nötigen TI-Anwendungen installiert und nachgewiesen
Anzahl Ärzte/Ärztinnen und Psychologische Psychotherapeuten/-innen | Höhe der monatlichen TI-Pauschale | Reduzierung um 50%, wenn eine Anwendung fehlt* |
---|---|---|
Bis zu 3 | 237,78 € | 118,89 € |
4 bis 6 | 282,78 € | 141,39 € |
7 bis 9 | 323,90 € | 161,95 € |
Mehr als 9 | 323,90 € plus 28,60 € für jeweils bis zu drei weitere Ärzte/Ärztinnen bzw. Psychologische Psychotherapeuten/-innen | 161,95 € plus 14,30 € für jeweils bis zu drei weitere Ärzte/Ärztinnen bzw. Psychologische Psychotherapeuten/-innen |
* Wenn mehr als eine TI-Anwendung fehlt, gibt es keine TI-Pauschale.
Eine Praxis mit 10, 11 oder 12 Ärzten/Ärztinnen und Psychologischen Psychotherapeuten/-innen erhält beispielsweise 352,50 Euro. Sind es 13, 14 oder 15 erhält die Praxis 381,10 Euro.
Die TI-Förderpauschale 2 erhalten Praxen unter folgenden Bedingungen für einen Zeitraum von 30 Monaten nach der TI-Erstausstattung:
- Praxis hat eine Förderung für die TI-Erstausstattung ab 1/2021 erhalten und ggf. eine TI-Förderung für den Konnektortausch erhalten
- Praxis hat alle nötigen TI-Anwendungen installiert und nachgewiesen
Anzahl Ärzte/Ärztinnen und Psychologische Psychotherapeuten/-innen | Höhe der monatlichen TI-Pauschale | Reduzierung um 50%, wenn eine Anwendung fehlt* |
---|---|---|
Bis zu 3 | 131,67 € | 65,84 € |
4 bis zu 6 | 143,29 € | 71,65 € |
7 bis 9 | 151,04 € | 75,52 € |
Mehr als 9 | 151,04 € plus 14,30 € für jeweils bis zu drei weitere Ärzte/Ärztinnen bzw. Psychologische Psychotherapeuten/-innen | 75,52 € plus 7,15 € für jeweils bis zu drei weitere Ärzte/Ärztinnen bzw. Psychologische Psychotherapeuten/-innen |
* Wenn mehr als eine TI-Anwendung fehlt, gibt es keine TI-Pauschale.
Die TI-Förderpauschale 3 erhalten Praxen unter folgenden Bedingungen für einen Zeitraum von 30 Monaten nach dem Konnektortausch:
- Praxis hat eine TI-Förderung für den Konnektortausch erhalten.
- Praxis hat alle nötigen TI-Anwendungen installiert und nachgewiesen
Anzahl Ärzte/Ärztinnen und Psychologische Psychotherapeuten/-innen | Höhe der monatlichen TI-Pauschale | Reduzierung um 50%, wenn eine Anwendung fehlt* |
---|---|---|
Bis zu 3 | 199,45 € | 99,73 € |
4 bis zu 6 | 242,78 € | 121,39 € |
7 bis 9 | 282,23 € | 141,12 € |
Mehr als 9 | 282,23 € plus 28,60 € für jeweils bis zu drei weitere Ärzte/Ärztinnen bzw. Psychologische Psychotherapeuten/-innen | 141,12 € plus 14,30 € für jeweils bis zu drei weitere Ärzte/Ärztinnen bzw. Psychologische Psychotherapeuten/-innen |
* Wenn mehr als eine TI-Anwendung fehlt, gibt es keine TI-Pauschale.
Technische Ausstattung überblicken
Informieren Sie sich zu den einzelnen Komponenten und Diensten der TI.
Informationen zur TI-Förderung
Zum aktuellen Stand der TI-Förderung hat die KVH am 4. September 2023 sowie am 25. September 2023 (Update) ihre Mitglieder in Rundschreiben informiert.