Elektronischer Arztbrief (eArztbrief)
Ärztinnen und Ärzte sowie Psychotherapeutinnen und -therapeuten können elektronische Arztbriefe (eArztbriefe) direkt aus dem Praxisverwaltungssystem (PVS) heraus versenden und empfangen. So erreichen wichtige Informationen zur Behandlung einer Patientin oder eines Patienten schnell und sicher andere Praxen.
eArztbrief ab 1. März 2024 verpflichtend
Waren eArztbriefe bislang eine freiwillige Anwendung der Telematikinfrastruktur (TI), so ändert sich das jetzt: Nach dem Digital-Gesetz sind Praxen ab Juni 2024 verpflichtet, eArztbriefe zumindest empfangen zu können.
Schon ab 1. März 2024 benötigen Ärztinnen und Ärzte sowie Psychotherapeutinnen und -therapeuten ein eArztbrief-Softwaremodul in der aktuellen Version.
Dies ist Voraussetzung für die Zahlung der vollen monatlichen TI-Pauschale gemäß der Festlegung des BMG zur Finanzierung der TI-Kosten. Ohne dieses Modul wird die Pauschale um 50 Prozent gekürzt, es sei denn, der Software-Anbieter kann nicht liefern. Praxen, die noch kein eArztbrief-Modul haben, sollten sich bei ihrem PVS-Hersteller erkundigen, ob das Modul verfügbar ist und wie es installiert werden kann. Mitunter ist bei der Einrichtung die Hilfe eines Dienstleisters vor Ort notwendig.
Technische Voraussetzungen
- TI-Anschluss
- zertifiziertes eArztbrief-Modul für das PVS
- Kommunikationsdienst KIM
- aktivierter eHBA für die Signatur
- E-Health-Kartenterminal
- empfehlenswert: eingerichtete Komfortsignatur
Informationen für Praxen
Wie der neue elektronische Arztbrief funktioniert und was Praxen dazu noch wissen sollten, hat die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) in einer Praxisinformation zusammengefasst. Zusätzlich gibt es ein Infoblatt mit wesentlichen Punkten auf einen Blick.
TI-Anwendungen kennen
Die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) gibt einen Überblick zum elektronischen Arztbrief (eArztbrief)