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Änderungen am HVM gemäß 87b SGB V ab Q4/2025 – VV-Beschluss vom 28.06.2025
Änderungen am HVM gemäß 87b SGB V ab Q4/2025 – VV-Beschluss vom 28.06.2025
Der Honorarverteilungsmaßstab (HVM) der Kassenärztlichen Vereinigung Hessen (KVH) gemäß § 87b Abs. 1 S. 2 SGB V wird mit Wirkung ab 1.10.2025 geändert (Fassung vom 28.06.2025).
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Vorhaltepauschale: Zusetzung neu geregelt
Vorhaltepauschale: Zusetzung neu geregelt
Hausärztinnen und Hausärzte beachten neu seit dem 1. Januar 2026, dass die Vorhaltepauschale nach GOP 03040 neu gefasst ist, die ihnen von der KVH zugesetzt wird. Zusätzlich erhalten Hausarztpraxen einen Zuschlag, der nach der Anzahl erfüllter Kriterien und der Bewertungshöhe gestaffelt ist.
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