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Beratung & Förderung für (potenzielle) Mitglieder
Beratung & Förderung für (potenzielle) Mitglieder
Rund um die vertragsärztliche und -psychotherapeutische Tätigkeit gibt es viel zu beachten. Wer sich in Hessen niederlassen möchte oder bereits in einer Praxis tätig ist, ist mit seinem Anliegen bei den Beratern der KVH genau richtig.
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Übergangsregelung zur Bescheinigung einer Fehlgeburt
Übergangsregelung zur Bescheinigung einer Fehlgeburt
Die Kassenärztliche Bundesvereinbarung (KBV) und der GKV-Spitzenverband haben eine Übergangsbescheinigung für Frauen, die ab der 13. Schwangerschaftswoche eine Fehlgeburt erleiden, vereinbart. Das Ausstellen der Bescheinigung ist mit der Versicherten- beziehungsweise Grundpauschale abgegolten.
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Bedarfsplan: Wie viele Ärzte braucht das Land?
Bedarfsplan: Wie viele Ärzte braucht das Land?
Vom Gesetzgeber ist klar geregelt, wie viele Ärztinnen und Ärzte oder Psychotherapeutinnen und -therapeuten eine Zulassung zur Versorgung von gesetzlich Versicherten erhalten dürfen. Der hessische Bedarfsplan regelt die aktuellen Grundlagen.
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