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EBM-AENDERUNGEN_0101_025_Nachbeobachtung_Beschluss_758_Sitzung.pdf
EBM-AENDERUNGEN_0101_025_Nachbeobachtung_Beschluss_758_Sitzung.pdf
7:00 Uhr, sind die Leistungen in diesem Zeitraum nach Maßgabe der Kassenärztlichen Vereinigung zu kennzeichnen. 3. Aufnahme einer Leistung nach der Gebührenordnungsposition 31540 in den Abschnitt 31.3.3 EBM [...] 7:00 Uhr, sind die Leistungen in diesem Zeitraum nach Maßgabe der Kassenärztlichen Vereinigung zu kennzeichnen. Die Gebührenordnungsposition 31540 ist nicht neben den Gebührenordnungspositionen 02101, 02102 [...] in diesen Fällen die Zeiten einer Nachbeobachtung zwischen 22:00 und 7:00 Uhr entsprechend zu kennzeichnen sind. Des Weiteren wird eine neue Leistung nach der GOP 31540 in den Abschnitt 31.3.3 EBM aufgenommen
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Außerklinische Intensivpflege (AKI) abrechnen
Außerklinische Intensivpflege (AKI) abrechnen
Ärztinnen und Ärzte können für die Außerklinische Intensivpflege (AKI) Leistungen aus Abschnitt 37.7 EBM abrechnen. Im Rahmen der AKI werden Patientinnen und Patienten betreut, die künstlich beatmet werden oder tracheotomiert sind.
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