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Patientensicherheit: Informationsflyer
Patientensicherheit: Informationsflyer
Was kann ich selbst tun – vor, während und nach meinem Arztbesuch? Die Kassenärztliche Vereinigung Hessen (KVH) möchte die Sicherheit von Patientinnen und Patienten in der ambulanten Versorgung stärken und stellt einen Informationsflyer bereit.
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KJ-KSV-Psych: Komplexversorgung schwer psychisch kranker Kinder und Jugendlicher
KJ-KSV-Psych: Komplexversorgung schwer psychisch kranker Kinder und Jugendlicher
Die neue KJ-KSVPsych-Richtlinie verbessert die Versorgung schwer psychisch erkrankter Kinder und Jugendlicher mit komplexem Behandlungsbedarf.
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KJ-KSV-Psych: Leistungen für Kinder und Jugendliche abrechnen
KJ-KSV-Psych: Leistungen für Kinder und Jugendliche abrechnen
Seit dem 1. April 2025 können Ärztinnen und Ärzte sowie Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten neue Leistungen für die Komplexversorgung schwer psychisch kranker Kinder und Jugendlicher aus dem neuen Abschnitt 37.6 im Einheitlichen Bewertungsmaßstab (EBM) abrechnen. Klargestellt: Ab dem 1. Juli 2025 kann ausschließlich die Bezugsärztin bzw. Bezugsarzt oder die Bezugspsychotherapeutin bzw. Bezugspsychotherapeuten die GOP 37626 abrechnen.
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