Telefonierende Frau am Schreibtisch © kupicoo

KJ-KSV-Psych

Kinder und Jugendliche mit schweren psychischen Erkrankungen betreuen

KJ-KSV-Psych: Komplexversorgung für Kinder und Jugendliche abrechnen

Die Komplexversorgung für Kinder und Jugendliche soll Betroffenen mit schweren psychischen Erkrankungen helfen, selbstständig und stabil zu leben. Dazu werden sie von einem multiprofessionellen Team engmaschig betreut. Auch für Erwachsene besteht  bereits ein solches Angebot.

Ärztinnen und Ärzte sowie Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten können für die Leistungen der Komplexversorgung für schwer psychisch kranke Kinder und Jugendliche die Gebührenordnungspositionen (GOP) aus dem Abschnitt 37.6 im Einheitlichen Bewertungsmaßstab (EBM) abrechnen.

Grundlage für die Komplexversorgung ist die Richtlinie des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA) über die berufsgruppenübergreifende, koordinierte und strukturierte Versorgung insbesondere für schwer psychisch kranke Kinder und Jugendliche mit komplexem psychiatrischen oder psychotherapeutischen Behandlungsbedarf (KJ-KSV-Psych-RL).

Leistungen der Komplexversorgung abrechnen

Die Leistungen aus Abschnitt 37.6 (mit Ausnahme der GOP 37650) können Ärztinnen und Ärzte sowie Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten abrechnen, die nach der KJ-KSV-Psych-RL zur Teilnahme an der Komplexversorgung berechtigt sind. Sie müssen ihre Teilnahme gegenüber der Kassenärztlichen Vereinigung Hessen (KVH) erklären (§ 4 Abs. 2 KJ-KSV-Psych). Ansprechpartner für die Teilnahmeerklärung ist das Team Bedarfsprüfung der KVH.

Zur Versorgung bilden sich Teams gemäß § 4 KJ-KSV-Psych, bestehend aus mindestens einem psychotherapeutischen und einem ärztlichen Mitglied sowie einer nichtärztlichen koordinierenden Person (als Zentrales Team). Die Mitglieder des Zentralen Teams beziehen im „Erweiterten Team“ Fachärztinnen und Fachärzte für Kinder- und Jugendmedizin, Sozialarbeiterinnen und Sozialarbeiter, Kita-Erzieherinnen und -Erzieher, Lehrerinnen und Lehrer sowie viele weitere Akteurinnen und Akteure wie Ergotherapeutinnen und Ergotherapeuten mit ein.

Das Zentrale Team muss mindestens vier Tage pro Woche jeweils mindestens 50 Minuten telefonisch erreichbar sein.

 

zuletzt aktualisiert am: 26.03.2026

EBM-Begriffe verstehen

Zu speziellen Begriffen im EBM haben unsere Mitglieder immer wieder Fragen. Die KVH hat kurz und knapp in einer Übersicht zusammengefasst, was sie bedeuten.

EBM-Hotline

Kassenärztliche Vereinigung Hessen

Europa-Allee 90
60486 Frankfurt

Tel 069 24741-7777
ebm-hotline(at)kvhessen(.)de

KJ-KSV-Psych

Kassenärztliche Vereinigung Hessen
Bedarfsprüfung

Europa-Allee 90
60486 Frankfurt/Main

Tel 069 24741-7777
bedarfspruefung(at)kvhessen(.)de

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