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Hessen-GOP_2024-Q4.pdf
Hessen-GOP_2024-Q4.pdf
vollendeten 12. Lebens- jahr (Mindestdauer 40 Minuten) höchstens einmal im Kalenderjahr 65,00 € 81201 Homöopathische Erstanamnese vom Beginn des 13. Lebensjah- res an (Mindestdauer 60 Minuten) höchstens einmal [...] 22,00 € 81204 Homöopathische Folgeanamnese (Mindestdauer 30 Minuten) höchstens einmal im Quartal 48,50 € 81205 Homöopathische Folgeanamnese (Mindestdauer 15 Minuten) höchstens zweimal im Quartal 24,00 [...] vollendeten 12. Lebensjahr Mindestdauer 40 Minuten höchstens einmal im Kalenderjahr 61,50 € 81201 Homöopathische Erstanamnese vom Beginn des 13. Lebensjahres an Mindestdauer 60 Minuten höchstens einmal
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Onkologie-Vereinbarung abrechnen
Onkologie-Vereinbarung abrechnen
Die Onkologie-Vereinbarung hat zum Ziel, eine qualifizierte ambulante Behandlung krebskranker Patientinnen und Patienten in der vertragsärztlichen Versorgung zu fördern. Hier lesen Sie, welche Leistungen Ärztinnen und Ärzte in diesem Rahmen abrechnen können.
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Erweitertes Schmerzmanagement und verlängerte Nachbeobachtung abrechnen
Erweitertes Schmerzmanagement und verlängerte Nachbeobachtung abrechnen
Ärztinnen und Ärzte rechnen seit dem 1. Januar 2025 die verlängerte Nachbeobachtung für weitere konkret benannte Operations-Prozeduren des Anhangs 2 zum EBM ab. Ebenfalls erfolgt die Aufnahme einer neuen GOP 31540 im Rahmen des erweiterten Schmerzmanagement.
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