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TI-Förderung
TI-Förderung
Seit 1. Juli 2023 erhalten Praxen eine monatliche Pauschale für die Telematikinfrastruktur (TI). Das Bundesministerium für Gesundheit (BMG) hat diese per Rechtsverordnung festgelegt und die bisherige TI-Finanzierungsvereinbarung damit abgelöst. Zum 1. September 2023 hatte das BMG rückwirkende Anpassungen an der Rechtsverordnung beschlossen.
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ABRECHNUNG_Anleitung_Safenet_Hybrid-DRG_Grouper.pdf
ABRECHNUNG_Anleitung_Safenet_Hybrid-DRG_Grouper.pdf
Hybrid-DRG über die KV Hessen über zwei Abrechnungswege abzurechnen. Rechnen Sie über SafeNet bzw. KIM ab, nutzen Sie für die Ermittlung, ob es sich bei dem Eingriff um eine Hybrid-DRG handelt, die Gro
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TELEMATIKINFRASTRUKTUR_Uebersicht_Foerderung_Tischvorlage.pdf
TELEMATIKINFRASTRUKTUR_Uebersicht_Foerderung_Tischvorlage.pdf
Medikationsplan (eMP) ¹ elektronische Patientenakte (ePA) Stufe 1, 2 oder 3 Kommunikation im Medizinwesen (KIM) elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (eAU) [seit 1. Oktober 2023] ¹ elektronischer Arztbrief [...] Nachweise für die TI-Anwendungen NFDM, eMP, ePA Stufe 1, eAU, eArztbrief sowie eRezept. Der Nachweis für KIM erfolgt in 4/2023. Für das Quartal 3/2023 erhält die Praxis die reduzierte monatliche TI- Förderpauschale
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