Eine Frau lächelt in die Kamera, während sie ein Magazin in den Händen hält. © andresr

Die Kassenärztliche Vereinigung Hessen (KVH) informiert ihre Mitglieder direkt, zielgruppenspezifisch und aktuell per Rundschreiben über relevante Neuerungen rund um die vertragsärztliche und psychotherapeutische Tätigkeit.

ÄBD: Ungültige RSA-Zertifikate ab 1. Januar 2026

Sehr geehrte Frau Doktor, sehr geehrter Herr Doktor,
sehr geehrte Damen und Herren,

wir möchten Sie darüber informieren, dass im Rahmen der Telematikinfrastruktur (TI) bis zum 31. Dezember 2025 alle Komponenten der TI, die ausschließlich RSA-Zertifikate enthalten, durch Komponenten mit ECC-Zertifikaten ersetzt werden müssen. ECC ist eine neuere Verschlüsselungsart, die innerhalb der TI genutzt wird, um eine höhere Sicherheit bei der Kommunikation zwischen den Teilnehmern zu gewährleisten.

Hierfür ist gegebenenfalls. ein Austausch der elektronischen Heilberufsausweise (eHBA), Konnektoren sowie Praxis- und Institutionsausweise (SMC-B) notwendig.

Grund für die Tauschaktion ist eine Anordnung des Bundesamtes für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI). Demnach dürfen Zertifikate, die ausschließlich das Verschlüsselungsverfahren RSA verwenden, ab dem 1. Januar 2026 nicht mehr eingesetzt werden. Dies gilt unabhängig von dem auf der Karte aufgedrucktem Gültigkeitsdatum ("Gültig bis").

Alle Konnektoren sowie Praxis- und Institutionsausweise (SMC-B) in den ÄBD-Zentralen werden durch die Kassenärztliche Vereinigung Hessen (KVH) ausgetauscht.

Es ist jedoch sehr wichtig, das Ablaufdatum der TI-Zertifikate Ihres eHBA zu überprüfen. Betroffen sind alle Ausweise der Kartengeneration 2.0 oder älter. Diese müssen durch Karten der Generation 2.1 ersetzt werden. Wenden Sie sich dazu an Ihren Dienstleister vor Ort oder an Ihren Trust Service Provider (Kartenhersteller).

Sollten Sie bis zum 31. Dezember 2025 das entsprechende Zertifikat nicht ausgetauscht haben, können ab dem 1. Januar 2026 folgende Konsequenzen auftreten:

  • Elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen (eAU) können nicht mehr an die Krankenkassen übermittelt werden.
  • Es können keine eRezepte mehr ausgestellt werden.
  • KIM-Nachrichten können nicht mehr versendet werden (z. B. eArztbriefe).

Wir bitten Sie, die neuen Vorgaben zu berücksichtigen, um einen reibungslosen Ablauf zu gewährleisten.


Mit freundlichen Grüßen
Ihre Abteilung Ärztlicher Bereitschaftsdienst

zuletzt aktualisiert am: 01.07.2025

An alle im Ärztlichen Bereitschaftsdienst tätigen Ärztinnen und Ärzte

Ansprechpartner

info.line

Mo – Fr: 7 – 17 Uhr

Tel 069 24741-7777
Fax 069 24741-68826
info.line(at)kvhessen(.)de

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