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VORSTAND_Lebenslauf_Frank-Dastych.pdf
VORSTAND_Lebenslauf_Frank-Dastych.pdf
an den Standorten Bad Arolsen, Hofgeismar, Wolfhagen BERUFSPOLITISCHER WERDEGANG 1998 - 2002 Stellvertretender Bezirksvorsitzender der HNO Bezirks- gruppe Kassel 2001 - 2004 Mitglied der Abgeordnetenversammlung [...] ung der KV Hessen 2001 - 2004 Mitglied des Geschäftsausschusses der damals selbststän- digen Bezirksstelle Kassel 2001 - 2004 Mitglied des Ermächtigungsausschusses 2001 - 2004 Mitglied des ersten beratenden
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PET- und PET/CT-Untersuchungen abrechnen
PET- und PET/CT-Untersuchungen abrechnen
Fachärztinnen und Fachärzte für Nuklearmedizin oder Radiologie mit einer entsprechenden Genehmigung können bei bestimmten Indikationen PET- und PET/CT-Untersuchungen bei Kindern, Jugendlichen und Erwachsenen durchführen und nach dem Einheitlichen Bewertungsmaßstab (EBM) abrechnen.
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EHV_ALTERSVORSORGE_Merkblatt_EHV-Teilnahme_29112017.pdf
EHV_ALTERSVORSORGE_Merkblatt_EHV-Teilnahme_29112017.pdf
abhängig von seinem Geburtsjahr (§ 1 Abs. 3 GEHV) und gibt seine vertragsärztliche Tätigkeit auf. Er stellt keinen Antrag. Gem. § 1 Abs. 2 GEHV beginnt die Teilnahme an der EHV ohne Antrag für den Vertragsarzt [...] Wird ein Antrag auf Teilnahme an der EHV später als drei Monate nach Eintritt des Versorgungsfalles gestellt, beginnen die Zahlungen vom Ersten des auf den Eingang des Antrages folgenden Monats. Im Falle der [...] EHV nach § 1 Abs. 4 nicht erforderlich ist, wenn weiterhin die Tätigkeit als Vertragsarzt oder angestellter Arzt eines vertragsärztlichen Leistungserbringers ausgeübt und eine Teilnahme an der EHV beantragt
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Videosprechstunde: Obergrenze von Behandlungsfällen erhöht
Videosprechstunde: Obergrenze von Behandlungsfällen erhöht
Seit dem 1. April 2025 wurde der Anteil der Behandlungsfälle, die in einem Quartal im Videokontakt ohne persönlichen Arzt-Patienten-Kontakt stattfinden, für bekannte Patienten von 30 Prozent auf 50 Prozent angehoben. Wichtig: Rückwirkend zum 1. April 2025 können Praxen neu bis zu 50 Prozent ihrer Behandlungsfälle im Quartal ausschließlich im Rahmen einer Videosprechstunde erbringen und abrechnen. Die bisherige Differenzierung zwischen bekannten und unbekannten Patienten entfällt.
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