PET- und PET/CT-Untersuchungen abrechnen
Ein PET/CT ist eine Kombination aus dem nuklearmedizinischen Verfahren Positronenemissionstomographie (PET) und dem radiologischen Verfahren Computertomographie (CT). Mithilfe der hybriden Bildgebung sollen Stoffwechselvorgänge im Körper sichtbar gemacht werden und durch den gleichzeitigen Einsatz von Radionukliden Tumorzellen lokalisiert werden.
Fachärztinnen und Fachärzte für Nuklearmedizin oder Radiologie können die PET- und PET/CT-Untersuchungen bei verschiedenen Indikationen abrechnen. Zusätzlich haben erwachsene Versicherte in allen Stadien eines Hodgkin-Lymphoms Anspruch auf eine Untersuchung mittels PET/CT.
Leistungen für PET oder PET/CT abrechnen
Fachärztinnen und Fachärzte für Nuklearmedizin oder Radiologie können für PET- und PET/CT-Untersuchungen des Körperstammes sowie von Teilen des Körperstammes die Gebührenordnungspositionen (GOP) 34700 bis 34707 aus dem Abschnitt 34.7 des Einheitlichen Bewertungsmaßstabs (EBM) abrechnen.
Sie rechnen die GOP 34700 bis 34707 bei Vorliegen mindestens einer der in § 1 Nr. 14 der Anlage I "Anerkannte Untersuchungs- oder Behandlungsmethoden" der Richtlinie Methoden vertragsärztliche Versorgung (MVV-RL) des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA) genannten Indikationen ab.
Ärztinnen und Ärzte können die GOP nur ansetzen, wenn ihre Durchführung gemäß Nr. 14 der Anlage I "Anerkannte Untersuchungs- oder Behandlungsmethoden" der MVV-RL des G-BA, nach Maßgabe der Strahlenschutzverordnung, der Richtlinie nach der Strahlenschutzverordnung, der Röntgenverordnung, des Medizinproduktegesetzes und der Medizinprodukte-Betreiberverordnung erfolgt.
Wirken sie bei der Erbringung einer Leistung des Abschnittes 34.7 mit mehreren Ärztinnen und Ärzten zusammen, so hat die die GOP des Abschnittes 34.7 abrechnende Person in ihrer Quartalsabrechnung zu bestätigen, dass sie mit den anderen Ärztinnen und Ärzten eine Vereinbarung darüber getroffen hat, wonach nur sie allein in den jeweiligen Fällen diese Leistung abrechnet.
Die Kontrastmitteleinbringungen sind Bestandteil der GOP und können somit nicht separat berechnet werden. Für die Verwendung des Radionuklids F-18-Fluorodesoxyglukose im Rahmen der PET/CT-Untersuchungen nach den GOP 34700 bis 34707 setzen sie die Kostenpauschale 40584 aus dem Abschnitt 40.10 an.
Spezielle Leistungen für PET oder PET/CT abrechnen
Die GOP 34700 bis 34703 für die Untersuchung des Körperstamms bzw. Teilen des Körperstamms können Ärztinnen und Ärzte nur bei Vorliegen mindestens einer der nachfolgend genannten Indikationen abrechnen (Nrn. 1 bis 5, 7, 8 und 10 des § 1 Nr. 14 der Anlage I "Anerkannte Untersuchungs- oder Behandlungsmethoden" der MVV-RL des G-BA):
- Nr. 1. Bestimmung des Tumorstadiums von primären nichtkleinzelligen Lungenkarzinomen einschließlich der Detektion von Fernmetastasen.
- Nr. 2. Nachweis von Rezidiven (bei begründetem Verdacht) bei primären nichtkleinzelligen Lungenkarzinomen.
- Nr. 3. Charakterisierung von Lungenrundherden, insbesondere Beurteilung der Dignität peripherer Lungenrundherde bei Patienten mit erhöhtem Operationsrisiko und wenn eine Diagnosestellung mittels einer invasiven Methodik nicht möglich ist.
- Nr. 4. Bestimmung des Tumorstadiums von kleinzelligen Lungenkarzinomen einschließlich der Detektion von Fernmetastasen, es sei denn, dass vor der PET-Diagnostik ein kurativer Therapieansatz nicht mehr möglich erscheint.
- Nr. 5. Nachweis eines Rezidivs (bei begründetem Verdacht) bei kleinzelligen Lungenkarzinomen, wenn die Patienten primär kurativ behandelt wurden und wenn durch andere bildgebende Verfahren ein lokales oder systemisches Rezidiv nicht gesichert oder nicht ausgeschlossen werden konnte.
- Nr. 7. Entscheidung über die Durchführung einer Neck Dissection bei Patienten mit fortgeschrittenen Kopf-Hals-Tumoren oder mit unbekannten Primärtumorsyndromen des Kopf-Hals-Bereichs.
- Nr. 8. Entscheidung über die Durchführung einer laryngoskopischen Biopsie beim Larynxkarzinom, wenn nach Abschluss einer kurativ intendierten Therapie der begründete Verdacht auf eine persistierende Erkrankung oder ein Rezidiv besteht.
- Nr. 10. Initiales Staging bei aggressiven Non-Hodgkin-Lymphomen (Wichtig: Untersuchungen im Rahmen des Interims Staging fallen unter die in Anlage III der Richtlinie im Abschnitt ,,Methoden deren Bewertungsverfahren ausgesetzt ist“ und können nicht über die GOP abgerechnet werden)
PET- und PET/CT- Leistungen überblicken
GOP | Kurzbeschreibung | Häufigkeit | Bewertung |
---|---|---|---|
34700 | F-18-Fluorodesoxyglukose-Positronenemissionstomographie (PET) des Körperstammes mit technischer Bildfusion einer diagnostischen Computertomographie (CT)
bei Vorliegen von diagnostischen CT-Untersuchungen | einmal im Behandlungsfall | 512,06 Euro (4456 Punkte)
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34701 | F-18-Fluorodesoxyglukose-Positronenemissionstomographie (PET) des Körperstammes mit technischer Bildfusion einer diagnostischen Computertomographie (CT)
mit diagnostischer CT | einmal im Behandlungsfall | 649,61 Euro* (5653 Punkte) |
34702 | F-18-Fluorodesoxyglukose-Positronenemissionstomographie (PET) von Teilen des Körperstammes mit technischer Bildfusion einer diagnostischen Computertomographie (CT)
bei Vorliegen von diagnostischen CT-Untersuchungen | einmal im Behandlungsfall | 409,67 Euro* (3565 Punkte)
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34703 | F-18-Fluorodesoxyglukose-Positronenemissionstomographie (PET) von Teilen des Körperstammes mit technischer Bildfusion einer diagnostischen Computertomographie (CT)
mit diagnostischer CT | einmal im Behandlungsfall | 519,76 Euro* (4523 Punkte)
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*gemäß bundeseinheitlichem Orientierungspunktwert 2023 (11,4915 Cent)
Um die GOP 34700 und 34701 im Behandlungsfall neben den GOP 34702 und 34703 abzurechnen, geben sie eine ausführliche Begründung der medizinischen Notwendigkeit in dem Feld „freier Begründungstext“ (Feldkennung 5009) an.
Die GOP 34701 bzw. 34703 können sie nicht berechnen, wenn in demselben Quartal eine diagnostische CT des Körperstammes bzw. von Teilen des Körperstammes durchgeführt wurde. Dies gilt auch, wenn die diagnostische CT in einer anderen Praxis durchgeführt wurde. Sie können die GOP 34700 oder 34702 auch dann berechnen, wenn die Arztpraxis nicht über die Möglichkeit zur Durchführung einer Niedrigdosis-Computertomographie verfügt.
Die GOP 34704 bis 34707 für die Untersuchung des Körperstamms bzw. Teilen des Körperstamms können Ärztinnen und Ärzte nur bei Vorliegen einer der nachfolgenden Indikation berechnen (gemäß Nr. 6 oder Nr. 9 des § 1 Nr. 14 der Anlage I "Anerkannte Untersuchungs- oder Behandlungsmethoden" der MVV-RL des G-BA):
- Nr. 6. Staging-Untersuchungen beim Hodgkin-Lymphom bei Erwachsenen bei Ersterkrankung und bei rezidivierter Erkrankung. Ausgenommen hiervon ist der Einsatz der PET in der Routine-Nachsorge von Patientinnen und Patienten ohne begründeten Verdacht auf ein Rezidiv des Hodgkin-Lymphoms
- Nr. 9. Maligne Lymphome bei Kindern und Jugendlichen.
PET- und PET/CT- Leistungen überblicken
GOP | Kurzbeschreibung | Häufigkeit | Bewertung |
---|---|---|---|
34704 | F-18-Fluorodesoxyglukose-PET des Körperstammes mit technischer Bildfusion einer diagnostischen CT
bei Vorliegen von diagnostischen CT-Untersuchungen | zweimal im Behandlungsfall | 512,06 Euro* (4456 Punkte) |
34705 | F-18-Fluorodesoxyglukose-PET des Körperstammes mit technischer Bildfusion einer diagnostischen CT
mit diagnostischer CT | zweimal im Behandlungsfall | 649,61 Euro * (5653 Punkte) |
34706 | F-18-Fluorodesoxyglukose-PET von Teilen des Körperstammes mit technischer Bildfusion einer diagnostischen CT
bei Vorliegen von diagnostischen CT-Untersuchungen | zweimal im Behandlungsfall | 409,67 Euro* (3565 Punkte) |
34707 | F-18-Fluorodesoxyglukose-PET von Teilen des Körperstammes mit technischer Bildfusion einer diagnostischen CT
mit diagnostischer CT | zweimal im Behandlungsfall | 519,76 Euro* (4523 Punkte) |
*gemäß bundeseinheitlichem Orientierungspunktwert 2023 (11,4915 Cent)
Wichtig: Um die GOP 34704 und 34705 im Behandlungsfall neben den GOP 34706 und 34707 abzurechnen, geben sie eine ausführliche Begründung der medizinischen Notwendigkeit in dem Feld „freier Begründungstext“ (Feldkennung 5009) an.
Die GOP 34704 und 34705 bzw. 34706 und 34707 können sie im Behandlungsfall insgesamt höchstens zweimal berechnen und jeweils in der Sitzung nicht nebeneinander.
Ärztinnen und Ärzte können bei medizinischer Notwendigkeit die GOP 34705 und 34707 mit diagnostischer CT auch berechnen, wenn im selben Quartal bereits eine diagnostische CT-Untersuchung des Körperstammes beziehungsweise von Teilen des Körperstammes durchgeführt wurde.
Sie können die GOP 34704 und 34706 auch dann berechnen, wenn die Arztpraxis nicht über die Möglichkeit zur Durchführung einer Niedrigdosis-CT verfügt.
Fachärztinnen und Fachärzte für Nuklearmedizin oder Radiologie benötigen eine Genehmigung der Kassenärztlichen Vereinigung Hessen (KVH) nach der Qualitätssicherungsvereinbarung PET, PET/CT gemäß § 135 Abs. 2 SGB V, um PET/CT-Leistungen nach GOP 34700 bis 34707 durchzuführen und abzurechnen.
EBM-Begriffe verstehen
Zu speziellen Begriffen im EBM haben unsere Mitglieder immer wieder Fragen. Die KVH hat kurz und knapp in einer Übersicht zusammengefasst, was sie bedeuten.
Ansprechpartner
EBM-Hotline
Kassenärztliche Vereinigung Hessen
Europa-Allee 90
60486 Frankfurt