PET- und PET/CT-Untersuchungen abrechnen
Ein PET/CT ist eine Kombination aus dem nuklearmedizinischen Verfahren Positronenemissionstomographie (PET) und dem radiologischen Verfahren Computertomographie (CT). Mithilfe der hybriden Bildgebung sollen Stoffwechselvorgänge im Körper sichtbar gemacht werden und durch den gleichzeitigen Einsatz von Radionukliden Tumorzellen lokalisiert werden.
Fachärztinnen und Fachärzte für Nuklearmedizin oder Radiologie können die PET- und PET/CT-Untersuchungen bei verschiedenen Indikationen abrechnen.
Leistungen für PET oder PET/CT abrechnen
Fachärztinnen und Fachärzte für Nuklearmedizin oder Radiologie können für PET- und PET/CT-Untersuchungen des Körperstammes sowie von Teilen des Körperstammes die Gebührenordnungspositionen (GOP) 34700 bis 34707 sowie 34720 und 34721 aus dem Abschnitt 34.7 des Einheitlichen Bewertungsmaßstabs (EBM) abrechnen.
Sie rechnen die GOP 34700 bis 34707 bei Vorliegen mindestens einer der in § 1 Nr. 14 der Anlage I "Anerkannte Untersuchungs- oder Behandlungsmethoden" der Richtlinie Methoden vertragsärztliche Versorgung (MVV-RL) des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA) genannten Indikationen ab.
Ärztinnen und Ärzte können die GOP 34700 bis 34707 nur ansetzen, wenn ihre Durchführung gemäß Nr. 14 der Anlage I "Anerkannte Untersuchungs- oder Behandlungsmethoden" der MVV-RL des G-BA, nach Maßgabe der Strahlenschutzverordnung, der Richtlinie nach der Strahlenschutzverordnung, der Röntgenverordnung, des Medizinproduktegesetzes und der Medizinprodukte-Betreiberverordnung erfolgt.
Die GOP 34720 und 34721 können Ärztinnen und Ärzte ausschließlich für zwingend erforderliche Untersuchungen zur Indikationsstellung für eine nach der jeweils gültigen Fachinformation für diese Indikation zugelassene nuklearmedizinische Therapie mit (177Lu)Lutetiumvipivotidtetraxetan abrechnen.
Wirken sie bei der Erbringung einer Leistung des Abschnittes 34.7 mit mehreren Ärztinnen und Ärzten zusammen, so hat die die GOP des Abschnittes 34.7 abrechnende Person in ihrer Quartalsabrechnung zu bestätigen, dass sie mit den anderen Ärztinnen und Ärzten eine Vereinbarung darüber getroffen hat, wonach nur sie allein in den jeweiligen Fällen diese Leistung abrechnet.
Die Kontrastmitteleinbringungen sind Bestandteil der GOP und können somit nicht separat berechnet werden. Für die Verwendung des Radionuklids F-18-Fluorodesoxyglukose im Rahmen der PET/CT-Untersuchungen nach den GOP 34700 bis 34707 setzen sie die Kostenpauschale 40584 aus dem Abschnitt 40.10 an.
Für die Sachkosten bei Verwendung eines Ga-68-PSMA-Liganden im Zusammenhang mit der Durchführung der GOP 34270 und 34271 können sie die Kostenpauschale 40585 aus dem Abschnitt 40.10 abrechnen.
Spezielle Leistungen für PET oder PET/CT abrechnen
Die GOP 34700 bis 34703 für die Untersuchung des Körperstamms bzw. Teilen des Körperstamms können Ärztinnen und Ärzte nur bei Vorliegen mindestens einer der nachfolgend genannten Indikationen abrechnen (Nrn. 1 bis 5, 7, 8 und 10 des § 1 Nr. 14 der Anlage I "Anerkannte Untersuchungs- oder Behandlungsmethoden" der MVV-RL des G-BA):
- Nr. 1. Bestimmung des Tumorstadiums von primären nichtkleinzelligen Lungenkarzinomen einschließlich der Detektion von Fernmetastasen.
- Nr. 2. Nachweis von Rezidiven (bei begründetem Verdacht) bei primären nichtkleinzelligen Lungenkarzinomen.
- Nr. 3. Charakterisierung von Lungenrundherden, insbesondere Beurteilung der Dignität peripherer Lungenrundherde bei Patientinnen und Patienten mit erhöhtem Operationsrisiko und wenn eine Diagnosestellung mittels einer invasiven Methodik nicht möglich ist.
- Nr. 4. Bestimmung des Tumorstadiums von kleinzelligen Lungenkarzinomen einschließlich der Detektion von Fernmetastasen, es sei denn, dass vor der PET-Diagnostik ein kurativer Therapieansatz nicht mehr möglich erscheint.
- Nr. 5. Nachweis eines Rezidivs (bei begründetem Verdacht) bei kleinzelligen Lungenkarzinomen, wenn die Patientinnen und Patienten primär kurativ behandelt wurden und wenn durch andere bildgebende Verfahren ein lokales oder systemisches Rezidiv nicht gesichert oder nicht ausgeschlossen werden konnte.
- Nr. 7. Entscheidung über die Durchführung einer Neck Dissection bei Patientinnen und Patienten mit fortgeschrittenen Kopf-Hals-Tumoren oder mit unbekannten Primärtumorsyndromen des Kopf-Hals-Bereichs.
- Nr. 8. Entscheidung über die Durchführung einer laryngoskopischen Biopsie beim Larynxkarzinom, wenn nach Abschluss einer kurativ intendierten Therapie der begründete Verdacht auf eine persistierende Erkrankung oder ein Rezidiv besteht.
- Nr. 10. Initiales Staging bei aggressiven Non-Hodgkin-Lymphomen (Wichtig: Untersuchungen im Rahmen des Interims Staging fallen unter die in Anlage III der Richtlinie im Abschnitt ,,Methoden deren Bewertungsverfahren ausgesetzt ist“ und können nicht über die GOP abgerechnet werden)
PET- und PET/CT- Leistungen überblicken
GOP | Kurzbeschreibung | Häufigkeit | Bewertung |
---|---|---|---|
34700 | F-18-Fluorodesoxyglukose-Positronenemissionstomographie (PET) des Körperstammes mit technischer Bildfusion einer diagnostischen Computertomographie (CT)
bei Vorliegen von diagnostischen CT-Untersuchungen | einmal im Behandlungsfall | 552,25 Euro (4456 Punkte)
|
34701 | F-18-Fluorodesoxyglukose-Positronenemissionstomographie (PET) des Körperstammes mit technischer Bildfusion einer diagnostischen Computertomographie (CT)
mit diagnostischer CT | einmal im Behandlungsfall | 700,60 Euro* (5653 Punkte) |
34702 | F-18-Fluorodesoxyglukose-Positronenemissionstomographie (PET) von Teilen des Körperstammes mit technischer Bildfusion einer diagnostischen Computertomographie (CT)
bei Vorliegen von diagnostischen CT-Untersuchungen | einmal im Behandlungsfall | 441,82 Euro* (3565 Punkte)
|
34703 | F-18-Fluorodesoxyglukose-Positronenemissionstomographie (PET) von Teilen des Körperstammes mit technischer Bildfusion einer diagnostischen Computertomographie (CT)
mit diagnostischer CT | einmal im Behandlungsfall | 560,55 Euro* (4523 Punkte)
|
*gemäß bundeseinheitlichem Orientierungspunktwert 2025 (12,3934 Cent)
Um die GOP 34700 und 34701 im Behandlungsfall neben den GOP 34702 und 34703 abzurechnen, geben sie eine ausführliche Begründung der medizinischen Notwendigkeit in dem Feld „freier Begründungstext“ (Feldkennung 5009) an.
Die GOP 34701 bzw. 34703 können sie nicht berechnen, wenn in demselben Quartal eine diagnostische CT des Körperstammes bzw. von Teilen des Körperstammes durchgeführt wurde. Dies gilt auch, wenn die diagnostische CT in einer anderen Praxis durchgeführt wurde. Sie können die GOP 34700 oder 34702 auch dann berechnen, wenn die Arztpraxis nicht über die Möglichkeit zur Durchführung einer Niedrigdosis-Computertomographie verfügt.
Die GOP 34704 bis 34707 für die Untersuchung des Körperstamms bzw. Teilen des Körperstamms können Ärztinnen und Ärzte nur bei Vorliegen einer der nachfolgenden Indikation berechnen (gemäß Nr. 6 oder Nr. 9 des § 1 Nr. 14 der Anlage I "Anerkannte Untersuchungs- oder Behandlungsmethoden" der MVV-RL des G-BA):
- Nr. 6. Staging-Untersuchungen beim Hodgkin-Lymphom bei Erwachsenen bei Ersterkrankung und bei rezidivierter Erkrankung. Ausgenommen hiervon ist der Einsatz der PET in der Routine-Nachsorge von Patientinnen und Patienten ohne begründeten Verdacht auf ein Rezidiv des Hodgkin-Lymphoms
- Nr. 9. Maligne Lymphome bei Kindern und Jugendlichen.
- Erwachsene Versicherte haben in allen Stadien eines Hodgkin-Lymphoms Anspruch auf eine Untersuchung mittels PET/CT.
PET- und PET/CT- Leistungen überblicken
GOP | Kurzbeschreibung | Häufigkeit | Bewertung |
---|---|---|---|
34704 | F-18-Fluorodesoxyglukose-PET des Körperstammes mit technischer Bildfusion einer diagnostischen CT
bei Vorliegen von diagnostischen CT-Untersuchungen | zweimal im Behandlungsfall | 552,25 Euro* (4456 Punkte) |
34705 | F-18-Fluorodesoxyglukose-PET des Körperstammes mit technischer Bildfusion einer diagnostischen CT
mit diagnostischer CT | zweimal im Behandlungsfall | 700,60 Euro * (5653 Punkte) |
34706 | F-18-Fluorodesoxyglukose-PET von Teilen des Körperstammes mit technischer Bildfusion einer diagnostischen CT
bei Vorliegen von diagnostischen CT-Untersuchungen | zweimal im Behandlungsfall | 441,82 Euro* (3565 Punkte) |
34707 | F-18-Fluorodesoxyglukose-PET von Teilen des Körperstammes mit technischer Bildfusion einer diagnostischen CT
mit diagnostischer CT | zweimal im Behandlungsfall | 560,55 Euro* (4523 Punkte) |
*gemäß bundeseinheitlichem Orientierungspunktwert 2025 (12,3934 Cent)
Wichtig: Um die GOP 34704 und 34705 im Behandlungsfall neben den GOP 34706 und 34707 abzurechnen, geben sie eine ausführliche Begründung der medizinischen Notwendigkeit in dem Feld „freier Begründungstext“ (Feldkennung 5009) an.
Die GOP 34704 und 34705 bzw. 34706 und 34707 können sie im Behandlungsfall insgesamt höchstens zweimal berechnen und jeweils in der Sitzung nicht nebeneinander.
Ärztinnen und Ärzte können bei medizinischer Notwendigkeit die GOP 34705 und 34707 mit diagnostischer CT auch berechnen, wenn im selben Quartal bereits eine diagnostische CT-Untersuchung des Körperstammes beziehungsweise von Teilen des Körperstammes durchgeführt wurde.
Sie können die GOP 34704 und 34706 auch dann berechnen, wenn die Arztpraxis nicht über die Möglichkeit zur Durchführung einer Niedrigdosis-CT verfügt.
Die GOP 34720 können Ärztinnen und Ärzte ansetzen, wenn in demselben Quartal bereits diagnostische CT-Untersuchungen durchgeführt wurden. Bei Durchführung einer PSMA-PET mit diagnostischer CT ist die GOP 34721 berechnungsfähig.
Die GOP 34721 können sie nicht abrechnen, wenn sie bereits in demselben Quartal eine diagnostische CT des Körperstammes angesetzt haben. Dies gilt auch, wenn die diagnostische CT in einer anderen Praxis durchgeführt wurde.
Entgegen Nr. 4.3.2 der Allgemeinen Bestimmungen können Ärztinnen und Ärzte die GOP 34720 auch dann berechnen, wenn ihre Arztpraxis nicht über die Möglichkeit zur Durchführung einer Niedrigdosis-Computertomographie verfügt.
Die GOP 34720 und 34721 können Sie einmal im Krankheitsfall abrechnen. Sie können die beiden GOP im Krankheitsfall jedoch nicht nebeneinander ansetzen. Die GOP 34720 ist 552,25 Euro (4.456 Punkte) und die GOP 34721 ist 700,60 Euro (5.653 Punkte) wert; bundeseinheitlicher Punktwert 2025 ist 12,3934 Cent.
Für die Verwendung eines Ga-68-PSMA-Liganden im Zusammenhang mit der Durchführung PET/CT-Untersuchungen nach den GOP 34720 und 34721 setzen sie die Kostenpauschale 40585 in Höhe von 1.100 Euro an.
Indikation berücksichtigen
Fachärztinnen und Fachärzte für Nuklearmedizin und Radiologie können die neuen GOP 34720 und 34721 ausschließlich für zwingend erforderliche PET- und PET/CT-Untersuchungen des Körperstammes zur Indikationsstellung für eine nach der jeweils gültigen Fachinformation für diese Indikation zugelassene nuklearmedizinische Therapie mit (177Lu)Lutetiumvipivotidtetraxetan abrechnen.
Das Arzneimittel Pluvicto® mit dem Wirkstoff (177Lu)Lutetiumvipivotidtetraxetan ist seit Dezember 2022 für Männer mit dem Prostata-spezifischen-Membranantigen-(PSMA-)positiven, metastasierten, kastrationsresistenten Prostatakarzinom zugelassen, die mit einer Hormonblockade behandelt werden und deren Erkrankung trotz Chemotherapie fortschreitet.
Die Anwendung des radioaktiven Arzneimittels Pluvicto® erfolgt in Deutschland ausschließlich stationär. Um Patienten zu identifizieren, die für eine Behandlung mit Pluvicto® infrage kommen, müssen Ärztinnen und Ärzte gemäß aktuell gültiger Fachinformation eine PSMA-Bildgebung durchführen, die auch ambulant erbracht werden kann.
PET- und PET/CT- Leistungen überblicken
GOP | Kurzbeschreibung | Häufigkeit | Bewertung |
---|---|---|---|
34720 | PSMA- PET des Körperstammes mit technischer Bildfusion einer diagnostischen CT zur Indikationsstellung einer Therapie mit (177Lu)Lutetiumvipivotidtetraxetan
bei Vorliegen von diagnostischen CT-Untersuchungen
| Einmal im Krankheitsfall | 552,25 Euro* (4456 Punkte) |
34721 | PSMA- PET des Körperstammes mit technischer Bildfusion einer diagnostischen CT zur Indikationsstellung einer Therapie mit (177Lu)Lutetiumvipivotidtetraxetan
mit diagnostischer CT
| Einmal im Krankheitsfall | 700,60 Euro* (5653 Punkte) |
40585 | Kostenpauschale für die Sachkosten im Zusammenhang mit der Durchführung der Leistungen entsprechend der Gebührenordnungspositionen 34720 und 34721 bei Verwendung eines Ga-68-PSMA-Liganden |
| 1.100 Euro |
*gemäß bundeseinheitlichem Orientierungspunktwert 2025 (12,3934 Cent)
„Fachärztinnen und Fachärzte für Nuklearmedizin oder Radiologie benötigen eine Genehmigung der Kassenärztlichen Vereinigung Hessen (KVH) nach der Qualitätssicherungsvereinbarung PET, PET/CT gemäß § 135 Abs. 2 SGB V, um PET/CT-Leistungen nach den GOP 34700 bis 34707 durchzuführen und abzurechnen. Für die GOP 34720 und 34721 benötigen sie seit dem 1. Juli 2024 eine aktualisierte Genehmigung auf Basis der angepassten QSV PET, PET/CT, die ausdrücklich das Verfahren PSMA-PET/CT umfasst.
EBM-Begriffe verstehen
Zu speziellen Begriffen im EBM haben unsere Mitglieder immer wieder Fragen. Die KVH hat kurz und knapp in einer Übersicht zusammengefasst, was sie bedeuten.
Ansprechpartner
EBM-Hotline
Kassenärztliche Vereinigung Hessen
Europa-Allee 90
60486 Frankfurt