Eine Frau sitzt vor einem Schreibtisch. Sie telefoniert mit einem Handy während sie Dokumente liest. © kupicoo

PET- und PET/CT-Untersuchungen

bei Kindern, Jugendlichen und Erwachsenen abrechnen

PET- und PET/CT-Untersuchungen abrechnen

Ein PET/CT ist eine Kombination aus dem nuklearmedizinischen Verfahren Positronenemissionstomographie (PET) und dem radiologischen Verfahren Computertomographie (CT). Mithilfe der hybriden Bildgebung sollen Stoffwechselvorgänge im Körper sichtbar gemacht werden und durch den gleichzeitigen Einsatz von Radionukliden Tumorzellen lokalisiert werden.

Fachärztinnen und Fachärzte für Nuklearmedizin oder Radiologie können die PET- und PET/CT-Untersuchungen bei verschiedenen Indikationen abrechnen.

Leistungen für PET oder PET/CT abrechnen

Fachärztinnen und Fachärzte für Nuklearmedizin oder Radiologie können für PET- und PET/CT-Untersuchungen des Körperstammes sowie von Teilen des Körperstammes die Gebührenordnungspositionen (GOP) 34700 bis 34707 sowie 34720 und 34721 aus dem Abschnitt 34.7 des Einheitlichen Bewertungsmaßstabs (EBM) abrechnen.

Sie rechnen die GOP 34700 bis 34707 bei Vorliegen mindestens einer der in § 1 Nr. 14 der Anlage I "Anerkannte Untersuchungs- oder Behandlungsmethoden" der Richtlinie Methoden vertragsärztliche Versorgung (MVV-RL) des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA) genannten Indikationen ab.

Ärztinnen und Ärzte können die GOP 34700 bis 34707 nur ansetzen, wenn ihre Durchführung gemäß Nr. 14 der Anlage I "Anerkannte Untersuchungs- oder Behandlungsmethoden" der MVV-RL des G-BA, nach Maßgabe der Strahlenschutzverordnung, der Richtlinie nach der Strahlenschutzverordnung, der Röntgenverordnung, des Medizinproduktegesetzes und der Medizinprodukte-Betreiberverordnung erfolgt.

Die GOP 34720 und 34721 können Ärztinnen und Ärzte ausschließlich für zwingend erforderliche Untersuchungen zur Indikationsstellung für eine nach der jeweils gültigen Fachinformation für diese Indikation zugelassene nuklearmedizinische Therapie mit (177Lu)Lutetiumvipivotidtetraxetan abrechnen.

Wirken sie bei der Erbringung einer Leistung des Abschnittes 34.7 mit mehreren Ärztinnen und Ärzten zusammen, so hat die die GOP des Abschnittes 34.7 abrechnende Person in ihrer Quartalsabrechnung zu bestätigen, dass sie mit den anderen Ärztinnen und Ärzten eine Vereinbarung darüber getroffen hat, wonach nur sie allein in den jeweiligen Fällen diese Leistung abrechnet.

Die Kontrastmitteleinbringungen sind Bestandteil der GOP und können somit nicht separat berechnet werden. Für die Verwendung des Radionuklids F-18-Fluorodesoxyglukose im Rahmen der PET/CT-Untersuchungen nach den GOP 34700 bis 34707 setzen sie die Kostenpauschale 40584 aus dem Abschnitt 40.10 an.

Für die Sachkosten bei Verwendung eines Ga-68-PSMA-Liganden im Zusammenhang mit der Durchführung der GOP 34270 und 34271 können sie die Kostenpauschale 40585 aus dem Abschnitt 40.10 abrechnen.

    Spezielle Leistungen für PET oder PET/CT abrechnen

    zuletzt aktualisiert am: 16.09.2024

    EBM-Begriffe verstehen

    Zu speziellen Begriffen im EBM haben unsere Mitglieder immer wieder Fragen. Die KVH hat kurz und knapp in einer Übersicht zusammengefasst, was sie bedeuten.

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    Tel 069 24741-7777
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