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Beobachtung und Betreuung abrechnen
Beobachtung und Betreuung abrechnen
Ärztinnen und Ärzte können für die Beobachtung und Betreuung von Patientinnen und Patienten die GOP 01510 bis 01545 aus dem EBM unter anderem nach Infusionen, oraler Medikamentengabe oder Untersuchungen abrechnen. Neu: Seit dem 1. Oktober 2024 können Praxen die Beobachtung und Betreuung nach GOP 01540 bis 01542 bei allen Enzymersatztherapien bei Morbus Fabry abrechnen und die Infusionstherapie nach GOP 02102 neu bei einer Enzymersatztherapie bei Morbus Fabry.
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EBM_Uebersicht_oKFE_abrechnen.pdf
EBM_Uebersicht_oKFE_abrechnen.pdf
Kassenärztliche Vereinigung Hessen (KVH) │ Stand April 2023 │ Abrechnung │ Seite 1 von 2 Ablauf oKFE-RL: Patientinnen von 20-34 Jahren, Primärscreening (jährlich) Klinische Untersuchung mit Abstrich (GOP [...] Rückkehr ins Primarscreening IIID1 Kassenärztliche Vereinigung Hessen (KVH) │ Stand April 2023 │ Abrechnung │ Seite 2 von 2 Ablauf oKFE-RL: Patientinnen ab 35 Jahren, Primärscreening (alle 3 Jahre) Prim