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VERTRETERVERSAMMLUNG_VV_Geschaeftsordnung.pdf
VERTRETERVERSAMMLUNG_VV_Geschaeftsordnung.pdf
entsprechend. § 4 Ältestenrat Der Ältestenrat besteht aus den drei an Lebensjahren ältesten Mitgliedern der Versammlung. Er wählt aus seiner Mitte den Vorsitzenden des Ältestenrates. Bei Ausscheiden eines [...] eines Mitgliedes des Ältestenrates rückt der an Le- bensjahren nächstälteste Vertreter in den Ältestenrat nach. Im Falle des Ausscheidens des Vorsitzenden des Ältestenrates hat eine Neuwahl stattzufinden [...] ein. (2) In der ersten Sitzung der Vertreterversammlung führt das an Jahren älteste oder, wenn er es ablehnt, das nächstälteste Mitglied der Vertreterversammlung den Vorsitz (Alterspräsident), bis der n
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EBM-GOP_Videosprechstunde-Tischvorlage.pdf
EBM-GOP_Videosprechstunde-Tischvorlage.pdf
Befunde 35152 V, W Psychotherapeutische Akutbehandlung 35600 V Standardisierte Testverfahren 35601 V Psychometrische Testverfahren; nur bei Erwachsenen! 35602 V Anwendung und Auswertung von projektiven Verfahren [...] GOP 35543 bis 35548 F Therapie per Video mit Sitzungsdauer von mind. 50 Minuten im Rahmen der LZT als Rezidivprophylaxe G* Therapie per Video mit Sitzungsdauer von mind. 50 Minuten im Rahmen der LZT als [...] erkung 01613 V Zuschlag geriatrische Rehabilitation 01789 V Folgeberatung zum nicht-invasiven Pränataltest zur Bestimmung des Risikos autosomaler Trisomien 13, 18 und 21 Gesprächsleistungen und Verordnungen
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FLYER_Praxisvertretung-Arzt_26052017.pdf
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stellen ist, hängt von der Dauer der Vertretung ab. Bis zu einer Dauer von einer Woche erfolgt die Vertretung ohne Beteiligung der Kassenärztlichen Vereinigung Hessen. Dauert die Vertretung länger als eine [...] EN – DAS MÜSSEN SIE WISSEN! ANZEIGE ODER GENEHMIGUNG – AUF DIE DAUER KOMMT ES AN! VERTRETUNGSMÖGLICHKEITEN – DAS MÜSSEN SIE WISSEN! DAUER DER VERTRETUNG Ob Sie Ihre Vertretung bei der Kassenärztlichen [...] Zeitraum genehmigt; für die Erziehung von Kin dern bis zu einer Dauer von 36 Monaten, für die Pflege eines nahen Angehö- rigen bis zu einer Dauer von sechs Monaten. Verläng erungen sind möglich, müssen aber
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Detailänderungen zum 1. Oktober 2024
Detailänderungen zum 1. Oktober 2024
Zum 1. Oktober 2024 gibt es verschiedene EBM-Detailänderungen. Diese betreffen Genotypisierungen beim Laborbudget, die Zuschläge für Transportkosten, Laborleistungen, ambulantes und belegärztliches Operieren, Enzymtherapien bei Morbus Fabry und Früherkennung bei Kindern. Zusätzlich gib es eine Klarstellung bei der In-vitro-Diagnostik und weitere Anpassungen