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Ambulante Operationen
Ambulante Operationen
Praxen rechnen ambulante und belegärztliche Operationen nach den Gebührenordnungspositionen (GOP) des Einheitlichen Bewertungsmaßstabs (EBM) ab und beachten hierbei Anhang 2 EBM. Führen sie Operationen durch, die im Katalog Ambulanter Operationen und stationsersetzender Eingriffe (AOP-Katalog) aufgeführt sind, berücksichtigen sie die neu seit dem 1. Januar 2025 aufgenommenen OPS-Kodes.
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ALLGEMEINE_EINKAUFSBEDINGUNGEN_KVH_AEB_20230904.pdf
ALLGEMEINE_EINKAUFSBEDINGUNGEN_KVH_AEB_20230904.pdf
gültig ab: 04.09.2023 Seite | 1 Allgemeine Einkaufsbedingungen der Kassenärztlichen Vereinigung Hessen (nachstehend KVH genannt) - AEB Stand 04.09.2023 - 1 Allgemeines 1.1 Die nachstehenden Allgemeinen
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Erweitertes Schmerzmanagement und verlängerte Nachbeobachtung abrechnen
Erweitertes Schmerzmanagement und verlängerte Nachbeobachtung abrechnen
Ärztinnen und Ärzte rechnen seit dem 1. Januar 2025 die verlängerte Nachbeobachtung für weitere konkret benannte Operations-Prozeduren des Anhangs 2 zum EBM ab. Ebenfalls erfolgt die Aufnahme einer neuen GOP 31540 im Rahmen des erweiterten Schmerzmanagement.
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Detailänderungen zum 1. Januar 2025
Detailänderungen zum 1. Januar 2025
Neue EBM-Detailänderungen zum 1. Januar 2025: Berufsbezeichnung „Psychotherapeut(en)“ angepasst, GOP 37710 (AKI) angepasst, erneute Klarstellung bei Kontrolluntersuchung nach Schwangerschaftsabbruch, Änderungen in Abschnitt 1.7 EBM
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In-vitro-Diagnostik: Kostenpauschalen
In-vitro-Diagnostik: Kostenpauschalen
Ärztinnen und Ärzte rechnen zum 1. Januar 2025 neue Kostenpauschalen für in-vitro-diagnostische Leistungen aus dem Einheitlichen Bewertungsmaßstab (EBM) ab. Zudem gibt es Anpassungen beim laborärztlichen Honorar zu beachten.
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