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EBM-AENDERUNGEN_01102026_Humangenetik_Weiterentwicklung_Beschluss_eBA_87.pdf
EBM-AENDERUNGEN_01102026_Humangenetik_Weiterentwicklung_Beschluss_eBA_87.pdf
Rechnet die Arztpraxis mehr als 841.769 Punkte nach den in Satz 1 und 2 definierten Leistungen ab (Punktschwelle), wird die Bewertung der über die Punktschwelle hinaus abgerechneten Leistungen für Geb [...] Rechnet die Arztpraxis mehr als 1.413.278 Punkte nach den Gebührenordnungspositionen 11302 und 11305 ab (Punktschwelle), wird die Bewertung der über die Punktschwelle hinaus abgerechneten Leistungen für die [...] Rechnet die Arztpraxis mehr als 1.413.278 Punkte nach den Gebührenordnungspositionen 11302 und 11305 ab (Punktschwelle), wird die Bewertung der über die Punktschwelle hinaus abgerechneten Leistungen für die
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Beobachtung und Betreuung abrechnen
Beobachtung und Betreuung abrechnen
Ärztinnen und Ärzte können für die Beobachtung und Betreuung von Patientinnen und Patienten die GOP 01510 bis 01545 aus dem EBM unter anderem nach Infusionen, oraler Medikamentengabe oder Untersuchungen abrechnen. Neu: Seit dem 1. Oktober 2024 können Praxen die Beobachtung und Betreuung nach GOP 01540 bis 01542 bei allen Enzymersatztherapien bei Morbus Fabry abrechnen und die Infusionstherapie nach GOP 02102 neu bei einer Enzymersatztherapie bei Morbus Fabry.
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