Eine Frau sitzt vor einem Schreibtisch. Sie telefoniert mit einem Handy während sie Dokumente liest. © kupicoo

Beobachtung und Betreuung

nach Untersuchungen und Behandlungen abrechnen

Beobachtung und Betreuung abrechnen

Ärztinnen und Ärzte rechnen für die Beobachtung und Betreuung von Patientinnen und Patienten die Gebührenordnungspositionen (GOP) 01510 bis 01545 aus Abschnitt 1.5 des Einheitlichen Bewertungsmaßstabs (EBM) ab. Die GOP 01510 bis 01512 sind für die Beobachtung nach verschiedenen Untersuchungen und Behandlungen möglich, zum Beispiel nach einer Punktion oder der Behandlung mit Zytostatika.

Für die Beobachtung nach einer diagnostischen oder therapeutischen Herzkatheteruntersuchung rechnen sie die GOP 01520 beziehungsweise 01521 ab. Nach einer diagnostischen oder therapeutischen angiologischen Untersuchung rechnen sie für eine Beobachtung und Betreuung die GOP 01530 oder 01531 ab. Erfolgt die Betreuung nach einer Infusionsgabe, sind die GOP 01450 bis 01542 anzugeben. Wird nach einer oralen Medikamentengabe betreut, so rechnen Ärztinnen und Ärzte die GOP 01543 bis 01545 ab.  

    Untersuchungen und Behandlungen

    zuletzt aktualisiert am: 31.08.2023

    EBM-Begriffe verstehen

    Zu speziellen Begriffen im EBM haben unsere Mitglieder immer wieder Fragen. Die KVH hat kurz und knapp in einer Übersicht zusammengefasst, was sie bedeuten.

    Ansprechpartner

    EBM-Hotline

    Kassenärztliche Vereinigung Hessen

    Europa-Allee 90
    60486 Frankfurt

    Tel 069 24741-7777
    ebm-hotline(at)kvhessen(.)de

    Ihre Downloads ()

    Ihre gesammelten Downloads können Sie jetzt komfortabel mit einem Klick herunterladen.

    Alle herunterladen