Beobachtung und Betreuung abrechnen
Ärztinnen und Ärzte rechnen für die Beobachtung und Betreuung von Patientinnen und Patienten die Gebührenordnungspositionen (GOP) 01510 bis 01545 aus Abschnitt 1.5 des Einheitlichen Bewertungsmaßstabs (EBM) ab. Die GOP 01510 bis 01512 sind für die Beobachtung nach verschiedenen Untersuchungen und Behandlungen möglich, zum Beispiel nach einer Punktion oder der Behandlung mit Zytostatika.
Für die Beobachtung nach einer diagnostischen oder therapeutischen Herzkatheteruntersuchung rechnen sie die GOP 01520 beziehungsweise 01521 ab. Nach einer diagnostischen oder therapeutischen angiologischen Untersuchung rechnen sie für eine Beobachtung und Betreuung die GOP 01530 oder 01531 ab. Erfolgt die Betreuung nach einer Infusionsgabe, sind die GOP 01450 bis 01542 anzugeben. Wird nach einer oralen Medikamentengabe betreut, so rechnen Ärztinnen und Ärzte die GOP 01543 bis 01545 ab.
Untersuchungen und Behandlungen
Ärztinnen und Ärzte rechnen die GOP 01510 bis 01512 für eine Beobachtung und Betreuung ihrer Patientin beziehungsweise ihres Patienten ab, wenn einer der obligaten Leistungsinhalte als Voraussetzung erfüllt ist:
- Beobachtung und Betreuung von Kranken mit konsumierender Erkrankung (fortgeschrittenes Malignom, HIV-Erkrankung im Stadium AIDS)
und/oder
- Beobachtung und Betreuung von Kranken in einer Arztpraxis oder praxisklinischen Einrichtung unter parenteraler intravasaler Behandlung mit Zytostatika und/oder monoklonalen Antikörpern und/oder Alglucosidase alfa oder Avalglucosidase alfa bei Morbus Pompe und/oder nach subkutaner Injektion von Trastuzumab
und/oder
- Beobachtung und Betreuung einer kachektischen Patientin oder eines kachektischen Patienten mit konsumierender Erkrankung während enteraler Ernährung über eine Magensonde oder Gastrostomie (PEG) in einer Praxis oder praxisklinischen Einrichtung
und/oder
- Beobachtung und Betreuung einer Patientin oder eines Patienten, bei der ein i.v.-Zugang angelegt ist, am Tag der Follikelpunktion zur intendierten Eizellentnahme, entsprechend der Gebührenordnungspositionen
08537 oder 08637
und/oder
- Beobachtung und Betreuung einer Patientin oder eines Patienten nach einer Punktion an Niere, Leber, Milz oder Pankreas
und/oder
- Beobachtung und Betreuung von Kranken in einer Arztpraxis oder praxisklinischen Einrichtung unter intravenöser Infusionstherapie mit hochdosierten Immunglobulinen (IVIG) zur Behandlung von Patientinnen oder Patienten mit neurologischen Autoimmunerkrankungen (multifokale motorische Neuropathie und chronisch inflammatorische Polyneuropathie).
Folgende Fachgruppen können die GOP 01510 bis 01512 abrechnen:
- Anästhesie
- Kinder- und Jugendmedizin mit Voraussetzung der Berechnungsfähigkeit der Abschnitte 4.4 (im Schwerpunkt tätig) und 4.5 (mit Zusatzweiterbildung)
- Augenheilkunde
- Chirurgie, Kinderchirurgie, Plastische und Ästhetische Chirurgie
- Gynäkologie
- Hals-Nasen-Ohren-Heilkunde
- Dermatologie
- Innere Medizin
- Mund-, Kiefer-, Gesichtschirurgie
- Neurologie
- Orthopädie
- Sprach-, Stimm- und kindliche Hörstörungen
- Strahlentherapie
- Urologie
- Physikalische und Rehabilitative Medizin
Für die Behandlung mit monoklonalen Antikörpern ist nur die GOP 01510 berechnungsfähig, in begründeten Ausnahmefällen unter Angabe des Präparates und der Infusionsdauer sind die GOP 01511 oder 01512 berechnungsfähig. Die Begründung geben sie im Feld „freier Begründungstext“ (Feldkennung 5009) an.
Behandeln sie mit dem Wirkstoff Alglucosidase alfa bei Morbus Pompe, so sind nur die GOP 01510 und 01511 berechnungsfähig. Die GOP 01510 bis 01512 sind zur Behandlung von Patientinnen und Patienten mit neurologischen Autoimmunerkrankungen (multifokale motorische Neuropathie und chronisch inflammatorische Polyneuropathie) berechnungsfähig, sofern aufgrund der hohen Einzeldosierung eine Infusionsdauer von über zwei Stunden erreicht wird. Die Berechnung der GOP bei diesen Indikationen setzt die Angabe der Einzeldosierung, des Körpergewichts der Patientin beziehungsweise des Patienten und der Infusions- und Überwachungsdauer voraus. Das Körpergewicht und die gesamte Dauer geben sie im Feld „freier Begründungstext“ (Feldkennung 5009) an.
Leistungen überblicken
GOP | Kurzbeschreibung | Bewertung |
---|---|---|
01510 | Zusatzpauschale für Beobachtung und Betreuung Dauer mehr als 2 Stunden | 50,91 Euro* |
01511 | Zusatzpauschale für Beobachtung und Betreuung Dauer mehr als 4 Stunden | 100,21 Euro* |
01512 | Zusatzpauschale für Beobachtung und Betreuung Dauer mehr als 6 Stunden | 149,27 Euro* |
*gemäß bundeseinheitlichem Orientierungspunktwert 2023 (11,4915 Cent)
Ärztinnen und Ärzte rechnen für die Beobachtung und Betreuung im unmittelbaren Anschluss an eine diagnostische sowie therapeutische Herzkatheteruntersuchung (GOP 34291 bzw. 34292) die GOP 01520 beziehungsweise 01521 aus Abschnitt 1.5 des EBM ab.
Folgende Fachgruppen können die GOP 01520 und 01521 abrechnen:
- Kinder- und Jugendmedizin mit Voraussetzung der Berechnungsfähigkeit der Abschnitte 4.4 (im Schwerpunkt tätig) und 4.5 (mit Zusatzweiterbildung)
- Chirurgie, Kinderchirurgie, Plastische und Ästhetische Chirurgie
- Innere Medizin
- Radiologie
Leistungen bei Herzkatheteruntersuchungen überblicken
GOP | Kurzbeschreibung | Bewertung |
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01520 | Zusatzpauschale für Beobachtung und Betreuung eines Kranken, entsprechend den Inhalten der Vereinbarung zur invasiven Kardiologie gemäß § 135 Abs. 2 SGB V zur Ausführung und Abrechnung invasiver kardiologischer Leistungen
Obligater Leistungsinhalt:
| 100,90 Euro* |
01521 | Zusatzpauschale für Beobachtung und Betreuung eines Kranken, entsprechend den Inhalten der Vereinbarung zur invasiven Kardiologie gemäß § 135 Abs. 2 SGB V zur Ausführung und Abrechnung invasiver kardiologischer Leistungen
Obligater Leistungsinhalt:
| 174,79 Euro* |
*gemäß bundeseinheitlichem Orientierungspunktwert 2023 (11,4915 Cent)
Ärztinnen und Ärzte rechnen für die Beobachtung und Betreuung im unmittelbaren Anschluss an eine diagnostische sowie therapeutische angiologische Untersuchung beziehungsweise Leistung (GOP 34283, 34284, 34285 oder 34286) die GOP 01530 bzw. 01531 aus Abschnitt 1.5 des EBM ab.
Folgende Fachgruppen können die GOP 01530 und 01531 abrechnen:
- Kinder- und Jugendmedizin mit Voraussetzung der Berechnungsfähigkeit der Abschnitte 4.4 (im Schwerpunkt tätig) und 4.5 (mit Zusatzweiterbildung)
- Chirurgie, Kinderchirurgie, Plastische und Ästhetische Chirurgie
- Innere Medizin
- Radiologie
Leistungen bei angiologischen Untersuchungen überblicken
GOP | Kurzbeschreibung | Bewertung |
---|---|---|
01530 | Zusatzpauschale für Beobachtung und Betreuung eines Kranken, entsprechend den Inhalten der Vereinbarung zur interventionellen Radiologie gemäß § 135 Abs. 2 SGB V zur Ausführung und Abrechnung diagnostischer angiologischer Leistungen
Obligater Leistungsinhalt:
| 100,90 Euro* |
01531 | Zusatzpauschale für Beobachtung und Betreuung eines Kranken, entsprechend den Inhalten der Vereinbarung zur interventionellen Radiologie gemäß § 135 Abs. 2 SGB V zur Ausführung und Abrechnung diagnostischer angiologischer Leistungen
Obligater Leistungsinhalt:
| 174,79 Euro* |
*gemäß bundeseinheitlichem Orientierungspunktwert 2023 (11,4915 Cent)
Ärztinnen und Ärzte rechnen für die Infusiongabe mit Sebelipase alfa (Kanuma ®) und/oder Velmanase alfa (Lamzede ®) die anschließende Beobachtung und Betreuung über die GOP 01540, 01541 und 01542 ab. Ab dem 1. April 2023 können sie neu Olipudase alfa (Xenpozyme ®) als Infusionstherapie abrechnen. Die Infusionsgabe ist Bestandteil der GOP und Ärztinnen und Ärzte rechnen sie bei einer anschließenden Beobachtung und Betreuung entsprechend nicht gesondert ab.
Folgende Fachgruppen können die GOP 01540 bis 01542 abrechnen:
- Kinder- und Jugendmedizin mit Voraussetzung der Berechnungsfähigkeit der Abschnitte 4.4 (im Schwerpunkt tätig) und 4.5 (mit Zusatzweiterbildung)
- Innere Medizin
- Neurologie
- Nervenheilkunde
- Neurologie und Psychiatrie
- Neurochirurgie
Ärztinnen und Ärzte geben bei der Abrechnung der GOP zwingend das Präparat, die Begründung der erforderlichen Überwachung gemäß der jeweiligen Fachinformation (zum Beispiel Dosierung, Erstgabe oder Körpergewicht) und die Überwachungsdauer im Feld „freier Begründungstext“ (Feldkennung 5009) an.
Rechnet die Ärztin beziehungsweise der Arzt die GOP 01541 bei einer Beobachtung und Betreuung nach der Infusionsgabe mit Kanuma ® zum Beispiel ab, sieht die Angabe im Feld „freier Begründungstext“ (Feldkennung 5009) so aus: Kanuma, Erstgabe, 4,5 Stunden.
Verabreichen Ärztinnen und Ärzte die Infusion und es ist keine mehrstündige Beobachtung erforderlich, so können sie die GOP 02102 für die Gabe der Medikamente Lamzede ® oder Kanuma ® oder Xenpozyme ® abrechnen.
Leistungen bei Infusionsgabe überblicken
GOP | Kurzbeschreibung | Bewertung |
---|---|---|
01540 | Zusatzpauschale für die Beobachtung und Betreuung eines Kranken unter Behandlung mit Arzneimitteln, einschließlich Infusion Obligater Leistungsinhalt:
| 44,36 Euro* |
01541 | Zusatzpauschale für die Beobachtung und Betreuung eines Kranken unter Behandlung mit Arzneimitteln, einschließlich Infusion Obligater Leistungsinhalt:
| 71,82 Euro* |
01542 | Zusatzpauschale für die Beobachtung und Betreuung eines Kranken unter Behandlung mit Arzneimitteln, einschließlich Infusion Obligater Leistungsinhalt:
| 110,43 Euro* |
02102 | Infusionstherapie mit Sebelipase alfa oder Velmanase alfa oder Olipudasa alfa (erst ab 1. April 2023) Obligater Leistungsinhalt:
| 18,96 Euro* |
*gemäß bundeseinheitlichem Orientierungspunktwert 2023 (11,4915 Cent)
Ärztinnen und Ärzte rechnen die GOP 01543 bis 01545 ab, wenn nach der oralen Medikamenteneinnahme eine Beobachtung und Betreuung über mehrere Stunden hinweg notwendig wird. Diese können sie bei der Gabe von Fingolimod (Gilonya ®), Ozanimod (Zeposia ®), Ponesimod (Ponvory ®) oder Siponimod (Mayzent ®) durchführen und abrechnen.
Folgende Fachgruppen können die GOP 01543 bis 01545 abrechnen:
- Kinder- und Jugendmedizin mit Voraussetzung der Berechnungsfähigkeit der Abschnitte 4.4 (im Schwerpunkt tätig) und 4.5 (mit Zusatzweiterbildung)
- Innere Medizin
- Neurologie
- Nervenheilkunde
- Neurologie und Psychiatrie
- Neurochirurgie
Ärztinnen und Ärzte geben bei der Abrechnung das Präparat, die Begründung der erforderlichen Überwachung gemäß der jeweiligen Fachinformation (z.B. Dosierung, Erstgabe oder Körpergewicht) und die Überwachungsdauer im Feld „freier Begründungstext“ (Feldkennung 5009) zwingend an.
Rechnet die Ärztin beziehungsweise der Arzt die GOP 01545 bei einer Beobachtung und Betreuung nach der Medikamentengabe mit Zeposia ® zum Beispiel ab, sieht die Angabe im Feld „freier Begründungstext“ (Feldkennung 5009) so aus: Zeposia, Dosiserhöhung, 6,20 Stunden.
Leistungen bei Medikamentengabe überblicken
GOP | Kurzbeschreibung | Bewertung |
---|---|---|
01543 | Zusatzpauschale für die Beobachtung und Betreuung eines Kranken unmittelbar nach der Gabe eines Arzneimittels Obligater Leistungsinhalt:
| 35,74 Euro* |
01544 | Zusatzpauschale für die Beobachtung und Betreuung eines Kranken unmittelbar nach der Gabe eines Arzneimittels Obligater Leistungsinhalt:
| 63,20 Euro* |
01545 | Zusatzpauschale für die Beobachtung und Betreuung eines Kranken unmittelbar nach der Gabe eines Arzneimittels Obligater Leistungsinhalt:
| 101,70 Euro* |
*gemäß bundeseinheitlichem Orientierungspunktwert 2023 (11,4915 Cent)
EBM-Begriffe verstehen
Zu speziellen Begriffen im EBM haben unsere Mitglieder immer wieder Fragen. Die KVH hat kurz und knapp in einer Übersicht zusammengefasst, was sie bedeuten.
Ansprechpartner
EBM-Hotline
Kassenärztliche Vereinigung Hessen
Europa-Allee 90
60486 Frankfurt