Eine Frau sitzt vor einem Schreibtisch. Sie telefoniert mit einem Handy während sie Dokumente liest. © kupicoo

Beobachtung und Betreuung

nach Untersuchungen und Behandlungen abrechnen

Beobachtung und Betreuung abrechnen

Ärztinnen und Ärzte rechnen für die Beobachtung und Betreuung von Patientinnen und Patienten die Gebührenordnungspositionen (GOP) 01510 bis 01549 aus Abschnitt 1.5 des Einheitlichen Bewertungsmaßstabs (EBM) ab. Die GOP 01510 bis 01512 sind für die Beobachtung nach verschiedenen Untersuchungen und Behandlungen möglich, zum Beispiel nach einer Punktion oder der Behandlung mit Zytostatika.

Für die Beobachtung nach einer diagnostischen oder therapeutischen Herzkatheteruntersuchung rechnen sie die GOP 01520 beziehungsweise 01521 ab. Nach einer diagnostischen oder therapeutischen angiologischen Untersuchung rechnen sie für eine Beobachtung und Betreuung die GOP 01530 oder 01531 ab. Erfolgt die Betreuung nach einer Infusionsgabe, sind die GOP 01450 bis 01542 anzugeben. Wird nach einer oralen Medikamentengabe betreut, so rechnen Ärztinnen und Ärzte die GOP 01543 bis 01545 ab. Die Beobachtung und Betreuung einer Patientin beziehungsweise eines Patienten unter Behandlung mit dem monoklonalen Antikörper Sotrovimab (Handelsname: Xevudy ®) gegen SARS-CoV-2 rechnen sie nach der GOP 01546 ab. Für die Beobachtung eines Kranken nach der intranasalen Anwendung von Esketamin (Handelsname: Spravato®) rechnen sie die GOP 01549 ab.

Seit dem 1. Januar 2024 können Ärztinnen und Ärzte für die Beobachtung und Betreuung von Patientinnen und Patienten im Anschluss an bestimmte Leistungen die GOP 01500 bis 01503 abrechnen. Die jeweiligen GOP, für die sie eine oder mehrere Leistungen nach den GOP 01500 bis 01503 ansetzen können, werden in Anhang 8 des EBM aufgeführt.

    Untersuchungen und Behandlungen

    zuletzt aktualisiert am: 04.01.2024

    EBM-Begriffe verstehen

    Zu speziellen Begriffen im EBM haben unsere Mitglieder immer wieder Fragen. Die KVH hat kurz und knapp in einer Übersicht zusammengefasst, was sie bedeuten.

    Ansprechpartner

    EBM-Hotline

    Kassenärztliche Vereinigung Hessen

    Europa-Allee 90
    60486 Frankfurt

    Tel 069 24741-7777
    ebm-hotline(at)kvhessen(.)de

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