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Coronavirus: Impfungen gegen COVID-19 abrechnen
Coronavirus: Impfungen gegen COVID-19 abrechnen
Ärztinnen und Ärzte rechnen die Impfungen gegen COVID-19 nach der in Hessen gültigen Impfvereinbarung ab. Seit dem 1. September 2025 können Sie neu die GOP 88349 (Comirnaty LP. 8.1) und GOP 88353 (Spikevax LP.8.1) abrechnen.
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Muster 62A, B und C: außerklinische Intensivpflege
Muster 62A, B und C: außerklinische Intensivpflege
Seit dem 1. Januar 2023 können Ärztinnen und Ärzte die Verordnungen von außerklinischer Intensivpflege (AKI) auf dem Muster 62B und dem Behandlungsplan (Muster 62C) ausstellen. Zur Durchführung der Potenzialerhebung (Muster 62A) gibt es seit dem 1. Juli 2025 neu Vorgaben.
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PET- und PET/CT bei aggressivem Non-Hodgkin-Lymphom
PET- und PET/CT bei aggressivem Non-Hodgkin-Lymphom
Fachärztinnen und Fachärzte für Nuklearmedizin und Radiologie können ab dem 1. Oktober 2025 neu PET- und PET/CT -Untersuchungen für sämtliche Staging-Untersuchungen bei aggressiven Non-Hodgkin-Lymphomen abrechnen. Dies gilt auch bei Verdacht auf Transformation eines follikulären Lymphoms in ein aggressives Non-Hodgkin-Lymphom.
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Bedarfsplan: Wie viele Ärzte braucht das Land?
Bedarfsplan: Wie viele Ärzte braucht das Land?
Vom Gesetzgeber ist klar geregelt, wie viele Ärztinnen und Ärzte oder Psychotherapeutinnen und -therapeuten eine Zulassung zur Versorgung von gesetzlich Versicherten erhalten dürfen. Der hessische Bedarfsplan regelt die aktuellen Grundlagen.
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