PET- und PET/CT bei aggressivem Non-Hodgkin-Lymphom
Fachärztinnen und Fachärzte für Nuklearmedizin und Radiologie können ab dem 1. Oktober 2025 PET- und PET/CT-Untersuchungen neu für sämtliche Staging-Untersuchungen bei aggressiven Non-Hodgkin-Lymphomen und bei Verdacht auf Transformation eines follikulären Lymphoms in ein aggressives Non-Hodgkin-Lymphom über die Gebührenordnungspositionen (GOP) 34704 bis 34707 abrechnen, statt wie bisher über die GOP 34700 bis 34703. Die Untersuchung können sie daher neu zweimal im Behandlungsfall abrechnen. Die GOP sollen zunächst weiterhin extrabudgetär vergütet werden.
Leistungen bei aggressiven Non-Hodgkin-Lymphomen abrechnen
Fachärztinnen und Fachärzte für Nuklearmedizin und Radiologie können PET- und PET/CT-Untersuchungen bei aggressiven Non-Hodgkin-Lymphomen für sämtliche Staging-Untersuchungen (Initial-Staging, Interim-Staging und Staging bei einem Rezidiv) neu nach den GOP 34704 bis 34707 und damit zweimal im Behandlungsfall abrechnen. Bisher konnten sie die PET- und PET/CT-Untersuchungen für diese Indikationen nur für das Initial-Staging einmal im Behandlungsfall mit den GOP 34700 bis 34703 ansetzen.
Zudem können sie PET- und PET/CT-Untersuchungen künftig auch bei Verdacht auf Transformation aus einem follikulären Lymphom in ein aggressives Non-Hodgkin-Lymphom über die GOP 34704 bis 34707 abrechnen, wenn unklare Ergebnisse der bildgebenden Standarddiagnostik hinsichtlich der bevorzugt zu biopsierenden Läsion vorliegen.
In der Routine-Nachsorge von Patientinnen und Patienten ohne begründeten Verdacht auf ein Rezidiv besteht weiterhin kein Anspruch auf eine Untersuchung mittels PET- und PET/CT.
Für die Verwendung des Radionuklids F-18-Fluorodesoxyglukose im Rahmen der PET- und PET/CT Untersuchungen nach den GOP 34704 bis 34707 setzen sie die Kostenpauschale 40584 an.
Der Einheitliche Bewertungsmaßstab (EBM) wird damit an die neue Nr. 14 „Positronenemissionstomographie (PET)“ in der Anlage I (Anerkannte Untersuchungs- oder Behandlungsmethoden) der Richtlinie Methoden vertragsärztliche Versorgung (MVV-RL) des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA) angepasst.
Leistungen für PET/CT bei aggressiven Non-Hodgkin-Lymphom überblicken
Leistungen für PET/CTbei aggressiven Non-Hodgkin-Lymphom überblicken
GOP | Kurzbeschreibung | Häufigkeit | Bewertung |
---|---|---|---|
34704 | F-18-Fluorodesoxyglukose-PET des Körperstammes mit technischer Bildfusion einer diagnostischen CT bei Vorliegen von diagnostischen CT-Untersuchungen | zweimal im Behandlungsfall | 552,25 Euro* (4456 Punkte) |
34705 | F-18-Fluorodesoxyglukose-PET des Körperstammes mit technischer Bildfusion einer diagnostischen CT mit diagnostischer CT | zweimal im Behandlungsfall | 700,60 Euro * (5653 Punkte) |
34706 | F-18-Fluorodesoxyglukose-PET von Teilen des Körperstammes mit technischer Bildfusion einer diagnostischen CT bei Vorliegen von diagnostischen CT-Untersuchungen | zweimal im Behandlungsfall | 441,82 Euro* (3565 Punkte) |
34707 | F-18-Fluorodesoxyglukose-PET von Teilen des Körperstammes mit technischer Bildfusion einer diagnostischen CT mit diagnostischer CT | zweimal im Behandlungsfall | 560,55 Euro* (4523 Punkte) |
*gemäß bundeseinheitlichem Orientierungspunktwert 2025 (12,3934 Cent)
Genehmigung erhalten
Fachärztinnen und Fachärzte für Nuklearmedizin oder Radiologie benötigen eine Genehmigung der Kassenärztlichen Vereinigung Hessen (KVH) nach der Qualitätssicherungsvereinbarung PET, PET/CT gemäß § 135 Abs. 2 SGB V, um PET- und PET/CT -Leistungen nach GOP 34700 bis 34707 durchzuführen und abzurechnen.
EBM-Begriffe verstehen
Zu speziellen Begriffen im EBM haben unsere Mitglieder immer wieder Fragen. Die KVH hat kurz und knapp in einer Übersicht zusammengefasst, was sie bedeuten.
EBM-Hotline
Kassenärztliche Vereinigung Hessen
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