Coronavirus: Impfungen gegen COVID-19 abrechnen
Die Kassenärztliche Vereinigung Hessen (KVH) und die gesetzlichen Krankenversicherungen (GKV) in Hessen haben sich über die Honorierung der COVID-19-Impfungen geeinigt. Arztpraxen können diese ab dem 20. September 2023 für GKV-Versicherte zulasten der Krankenkassen abrechnen. Impfungen bei privatversicherten Patientinnen und Patienten können nicht über die KVH abgerechnet werden.
Mitglieder erhalten für die COVID-19-Impfung in Hessen 16,50 Euro. Wichtig: Alle zusätzlichen Leistungen der ImpfV (unter anderem Besuch, Beratung, Erstellen von Impfzertifikaten) sind seit dem 8. April 2023 nicht mehr abrechenbar und auch mit der neuen Regelung nicht berechnungsfähig.
Die Abrechnung der an Omikron angepassten Impfstoffe beim Einsatz im Rahmen der Grundimmunisierung ist möglich, entgegen den Informationen im infopharm-Rundschreiben Nr. 3-2023 vom September 2023. Hinsichtlich Spikevax Omicron XBB.1.5 gibt es Einschränkungen wegen der Wirtschaftlichkeit; einige Krankenkassen tragen die Kosten dafür nicht. Informieren Sie sich bitte im Infoportal Verordnungen der KVH.
Impfleistungen überblicken
Beachten Sie, dass gewisse GOP nicht berechnungsfähig sind. Diese sind für Mitglieder mit einem „*“ gekennzeichnet.
Hersteller Impfstoff | Indikation | 1. Impfung | 2. Impfung | 3. und weitere Impfungen |
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BioNTech/Pfizer (Comirnaty) * | allgemein beruflich | 88331 A 88331 V | 88331 B 88331 W | 88331 R 88331 X |
Moderna (Spikevax) *
| allgemein beruflich | 88332 A 88332 V | 88332 B 88332 W | 88332 R 88332 X |
Janssen/Johnson & Johnson (JCovden) *
| allgemein beruflich | 88334 A 88334 V |
| 88334 R 88334 X |
Novavax (Nuvaxovid) *
| allgemein beruflich | 88335 A 88335 V | 88335 B 88335 W | 88335 R 88335 X |
Valneva * 18-50 Jahre | allgemein beruflich | 88336 A 88336 V | 88336 B 88336 W |
|
BioNTech/Pfizer
| allgemein beruflich | 88337 A 88337 V | 88337 B 88337 W | 88337 R 88337 X |
Moderna (Spikevax bevalent) Orig./BA1 * | allgemein beruflich | 88338 A 88338 V | 88338 B 88338 W | 88338 R 88338 X |
VidPrevtyn Beta Orig./BA *
| allgemein beruflich |
|
| 88339 R 88339 X |
Comirnaty Orig./BA *
| allgemein beruflich |
|
| 88340 R 88340 X |
Spikevax bivalent Original/Omicron BA.1 *
| allgemein beruflich |
|
| 88341 R 88341 X |
Comirnaty Omicron XBB.1.5
| allgemein beruflich | 88342 A 88342 V | 88342 B 88342 W | 88342 R 88342 X |
Spikevax (Moderna) angepasst XBB1.5 ** | allgemein beruflich | 88343 A 88343 V | 88343 B 88343 W | 88343 R 88343 X |
Nuvaxovid angepasst XBB.1.5
| allgemein beruflich | 88344 A 88344 V | 88344 B 88344 W | 88344 R 88344 X |
* Zurzeit kein Impfstoff verfügbar.
** Der Impfstoff wird nicht vom Bund bereitgestellt und es gibt Einschränkungen wegen der Wirtschaftlichkeit. Informieren Sie sich im Infoportal Verordnungen der KVH.
*** Kein Impfstoff verfügbar seit 1. März 2024.
Weitere notwendige Angaben zur Abrechnung
- Die Chargennummer des Impfstoffes tragen Praxen für die Abrechnung in der Feldkennung 5010 ein.
- Bei Auffrischimpfungen geben Praxen für die Abrechnung im freien Begründungsfeld (Feldkennung 5009) an, die wievielte COVID-Impfung es für die geimpfte Person ist. Dazu tragen sie nur die Zahl ein. Es spielt dabei keine Rolle mit welchem Impfstoff die Person bereits geimpft wurde. Wenn es sich um die erste oder zweite Impfung nach zwei Coronainfektionen handelt gilt dies auch, da diese formal als Auffrischimpfungen gelten.
Beispiel: Ein 70-Jähriger mit Erst- und Abschlussimpfung erhält die zweite Auffrischimpfung. Die Praxis trägt in dem freien Begründungsfeld (Feldkennung 5009) die Zahl „4“ ein.
EBM-Begriffe verstehen
Zu speziellen Begriffen im EBM haben unsere Mitglieder immer wieder Fragen. Die KVH hat kurz und knapp in einer Übersicht zusammengefasst, was sie bedeuten.
Ansprechpartner
EBM-Hotline
Kassenärztliche Vereinigung Hessen
Europa-Allee 90
60486 Frankfurt
Ansprechpartner für Impfungen
Arznei-, Heil- & Hilfsmittel
Kassenärztliche Vereinigung Hessen
Europa-Allee 90
60486 Frankfurt
Tel 069 24741-7333
verordnungsanfragen(at)kvhessen(.)de
https://www.kvhaktuell.de