Eine Frau sitzt vor einem Schreibtisch. Sie telefoniert mit einem Handy während sie Dokumente liest. © kupicoo

Coronaimpfungen in Hessen

COVID-19- Impfungen richtig abrechnen

Coronavirus: Impfungen gegen COVID-19 abrechnen

Die Kassenärztliche Vereinigung Hessen (KVH) und die gesetzlichen Krankenversicherungen (GKV) in Hessen haben sich über die Honorierung der COVID-19-Impfungen geeinigt. Arztpraxen können diese ab dem 20. September 2023 für GKV-Versicherte zulasten der Krankenkassen abrechnen. Impfungen bei privatversicherten Patientinnen und Patienten können nicht über die KVH abgerechnet werden.

Mitglieder erhalten für die COVID-19-Impfung in Hessen 16,50 Euro. Wichtig: Alle zusätzlichen Leistungen der ImpfV (unter anderem Besuch, Beratung, Erstellen von Impfzertifikaten) sind seit dem 8. April 2023 nicht mehr abrechenbar und auch mit der neuen Regelung nicht berechnungsfähig.

Die Abrechnung der an Omikron angepassten Impfstoffe beim Einsatz im Rahmen der Grundimmunisierung ist möglich, entgegen den Informationen im infopharm-Rundschreiben Nr. 3-2023 vom September 2023. Hinsichtlich Spikevax Omicron XBB.1.5 gibt es Einschränkungen wegen der Wirtschaftlichkeit; einige Krankenkassen tragen die Kosten dafür nicht. Informieren Sie sich bitte im Infoportal Verordnungen der KVH.

Impfleistungen überblicken

Beachten Sie, dass gewisse GOP nicht berechnungsfähig sind. Diese sind für Mitglieder mit einem „*“ gekennzeichnet.

Hersteller

Impfstoff

Indikation

1. Impfung

2. Impfung

3. und weitere Impfungen

BioNTech/Pfizer (Comirnaty) *

allgemein

beruflich

88331 A

88331 V

88331 B

88331 W

88331 R

88331 X

Moderna (Spikevax) *

 

allgemein

beruflich

88332 A

88332 V

88332 B

88332 W

88332 R

88332 X

Janssen/Johnson & Johnson (JCovden) *

 

allgemein

beruflich

88334 A

88334 V

 

 

 

 

88334 R

88334 X

Novavax (Nuvaxovid) *

 

 

allgemein

beruflich

88335 A

88335 V

88335 B

88335 W

88335 R

88335 X

Valneva *

18-50 Jahre

allgemein

beruflich

88336 A

88336 V

88336 B

88336 W

 

 

BioNTech/Pfizer
(Comirnaty bivalent)
 
Orig./BA 4-5 ***

 

allgemein

beruflich

88337 A

88337 V

88337 B

88337 W

88337 R

88337 X

Moderna (Spikevax bevalent)

Orig./BA1 *

allgemein

beruflich

88338 A

88338 V

88338 B

88338 W

88338 R

88338 X

VidPrevtyn Beta

Orig./BA *

 

allgemein

beruflich

 

 

88339 R

88339 X

Comirnaty
Original/Omicron BA.1Beta

Orig./BA *

 

allgemein

beruflich

 

 

88340 R

88340 X

Spikevax bivalent Original/Omicron BA.1 *

 

 

allgemein

beruflich

 

 

88341 R

88341 X

Comirnaty Omicron XBB.1.5

 

allgemein

beruflich

88342 A

88342 V

88342 B

88342 W

88342 R

88342 X

Spikevax (Moderna) angepasst XBB1.5 **

allgemein

beruflich

88343 A

88343 V

88343 B

88343 W

88343 R

88343 X

Nuvaxovid angepasst XBB.1.5

 

allgemein

beruflich

88344 A

88344 V

88344 B

88344 W

88344 R

88344 X

* Zurzeit kein Impfstoff verfügbar.
** Der Impfstoff wird nicht vom Bund bereitgestellt und es gibt Einschränkungen wegen der Wirtschaftlichkeit. Informieren Sie sich im Infoportal Verordnungen der KVH.
*** Kein Impfstoff verfügbar seit 1. März 2024.

Weitere notwendige Angaben zur Abrechnung

  • Die Chargennummer des Impfstoffes tragen Praxen für die Abrechnung in der Feldkennung 5010 ein.
  • Bei Auffrischimpfungen geben Praxen für die Abrechnung im freien Begründungsfeld (Feldkennung 5009) an, die wievielte COVID-Impfung es für die geimpfte Person ist. Dazu tragen sie nur die Zahl ein. Es spielt dabei keine Rolle mit welchem Impfstoff die Person bereits geimpft wurde. Wenn es sich um die erste oder zweite Impfung nach zwei Coronainfektionen handelt gilt dies auch, da diese formal als Auffrischimpfungen gelten.
    Beispiel: Ein 70-Jähriger mit Erst- und Abschlussimpfung erhält die zweite Auffrischimpfung. Die Praxis trägt in dem freien Begründungsfeld (Feldkennung 5009) die Zahl „4“ ein.
zuletzt aktualisiert am: 25.04.2024

EBM-Begriffe verstehen

Zu speziellen Begriffen im EBM haben unsere Mitglieder immer wieder Fragen. Die KVH hat kurz und knapp in einer Übersicht zusammengefasst, was sie bedeuten.

Ansprechpartner

EBM-Hotline

Kassenärztliche Vereinigung Hessen

Europa-Allee 90
60486 Frankfurt

Tel 069 24741-7777
ebm-hotline(at)kvhessen(.)de

Ansprechpartner für Impfungen

Arznei-, Heil- & Hilfsmittel

Kassenärztliche Vereinigung Hessen

Europa-Allee 90
60486 Frankfurt

Tel 069 24741-7333
verordnungsanfragen(at)kvhessen(.)de
https://www.kvhaktuell.de

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