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Onkologie-Vereinbarung abrechnen
Onkologie-Vereinbarung abrechnen
Die Onkologie-Vereinbarung hat zum Ziel, eine qualifizierte ambulante Behandlung krebskranker Patientinnen und Patienten in der vertragsärztlichen Versorgung zu fördern. Hier lesen Sie, welche Leistungen Ärztinnen und Ärzte in diesem Rahmen abrechnen können.
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Organ- und Gewebespenden: Beratung abrechnen
Organ- und Gewebespenden: Beratung abrechnen
Haus- oder kinderärztlich tätige Ärztinnen und Ärzte können über Organ- und Gewebespenden beraten und hierfür eine Leistung aus dem Einheitlichen Bewertungsmaßstab (EBM) abrechnen. Neu: Die Beratung umfasst auch den Hinweis auf das neue Organspende-Register.
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Telemonitoring und telemedizinische Funktionsanalyse: Transmitter abrechnen
Telemonitoring und telemedizinische Funktionsanalyse: Transmitter abrechnen
Ärztinnen und Ärzte können neu seit dem 1. Juli 2025 die Kostenpauschale 40909 für einen erforderlichen Transmitter im Zusammenhang mit der Durchführung der Leistungen nach den GOP 04414, 04416, 13574, 13576 oder 13584 abrechnen.
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