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Hautkrebs-Früherkennung abrechnen
Hautkrebs-Früherkennung abrechnen
Ärztinnen und Ärzte rechnen die Hautkrebsfrüherkennung bei Versicherten ab dem 35. Lebensjahr nach den Gebührenordnungspositionen (GOP) und/oder 01745 oder 01746 ab. Neben dem gesetzlichen Leistungsangebot bieten einige Krankenkassen ein ergänzendes Hautkrebsvorsorge-Verfahren bereits für Versicherte unter 35 Jahren an.
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Onkologie-Vereinbarung abrechnen
Onkologie-Vereinbarung abrechnen
Die Onkologie-Vereinbarung hat zum Ziel, eine qualifizierte ambulante Behandlung krebskranker Patientinnen und Patienten in der vertragsärztlichen Versorgung zu fördern. Hier lesen Sie, welche Leistungen Ärztinnen und Ärzte in diesem Rahmen abrechnen können. Neu: Sie können die subkutane medikamentöse Tumortherapie über die Kostenpauschale 86522 abrechnen.
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Ambulantes Operieren: EBM und AOP-Katalog angepasst
Ambulantes Operieren: EBM und AOP-Katalog angepasst
Seit dem 1. Juli 2026 rechnen Ärztinnen und Ärzte neu den Wechsel und die Entfernung von Gastrostomie- und Jejunostomiekatheter über die Gebührenordnungspositionen (GOP) 04513, 04517, 04519, 04524, 13412, 13413, 13414, 13416 sowie die Kostenpauschale 40462 aus dem Einheitlichen Bewertungsmaßstab (EBM) ab.
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Muster 62A, B und C: außerklinische Intensivpflege
Muster 62A, B und C: außerklinische Intensivpflege
Seit dem 1. Januar 2023 können Ärztinnen und Ärzte die Verordnungen von außerklinischer Intensivpflege (AKI) auf dem Muster 62B und dem Behandlungsplan (Muster 62C) ausstellen. Zur Durchführung der Potenzialerhebung (Muster 62A) gibt es seit dem 1. Juli 2025 neu Vorgaben.
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