Telefonierende Frau am Schreibtisch © kupicoo

EBM-Änderungen Juli 2026

Ambulantes Operieren: EBM und AOP-Katalog angepasst

Ärztinnen und Ärzte rechnen seit dem 1. Juli 2026 für den Wechsel und das Entfernen eines Jejunostomiekatheters sowie für das Entfernen eines Gastrostomiekatheters die neuen Gebührenordnungspositionen (GOP) 04517, 04519 und 04524 sowie die GOP 13413, 13414 und 13416 aus dem Einheitlichen Bewertungsmaßstab (EBM) ab.

Die GOP 04517, 04519 und 04524 wurden in den Unterabschnitt 4.5.1 (Pädiatrisch-gastroenterologische GOP) des EBM aufgenommen. Neu können Ärztinnen und Ärzte die GOP 04513 neben der perkutanen Gastrostomie nun auch für den Wechsel eines Gastrostomiekatheters abrechnen.

Die GOP 13413, 13414 und 13416 wurden im Unterabschnitt 13.3.3 (Gastroenterologische GOP) des EBM aufgenommen. Neu können Ärztinnen und Ärzte die GOP 13412 neben der perkutanen Gastrostomie nun auch für den Wechsel eines Gastrostomiekatheters abrechnen.

Die GOP 04517, 04519 und 04524 sowie die GOP 13413, 13414 und 13416 werden zunächst extrabudgetär vergütet.

Ist für das Entfernen eines Gastrostomiekatheters eine Ösophago-Gastroduodenoskopie erforderlich, rechnen Ärztinnen und Ärzte neben der GOP 04524 oder 13416 auch die GOP 04511 bzw. die GOP 13400 ab. Sie kennzeichnen die GOP 04511 und 13400 jeweils mit dem Suffix A (GOP 04511A oder GOP 13400A).

zuletzt aktualisiert am: 16.07.2026

EBM-Begriffe verstehen

Zu speziellen Begriffen im EBM haben unsere Mitglieder immer wieder Fragen. Die KVH hat in einer Übersicht EBM-Begriffe zusammengefasst und erklärt, was sie bedeuten.

EBM-Hotline

Kassenärztliche Vereinigung Hessen

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Tel 069 24741-7777
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