Ambulantes Operieren: EBM und AOP-Katalog angepasst
Ärztinnen und Ärzte rechnen seit dem 1. Juli 2026 für den Wechsel und das Entfernen eines Jejunostomiekatheters sowie für das Entfernen eines Gastrostomiekatheters die neuen Gebührenordnungspositionen (GOP) 04517, 04519 und 04524 sowie die GOP 13413, 13414 und 13416 aus dem Einheitlichen Bewertungsmaßstab (EBM) ab.
Die GOP 04517, 04519 und 04524 wurden in den Unterabschnitt 4.5.1 (Pädiatrisch-gastroenterologische GOP) des EBM aufgenommen. Neu können Ärztinnen und Ärzte die GOP 04513 neben der perkutanen Gastrostomie nun auch für den Wechsel eines Gastrostomiekatheters abrechnen.
Die GOP 13413, 13414 und 13416 wurden im Unterabschnitt 13.3.3 (Gastroenterologische GOP) des EBM aufgenommen. Neu können Ärztinnen und Ärzte die GOP 13412 neben der perkutanen Gastrostomie nun auch für den Wechsel eines Gastrostomiekatheters abrechnen.
Die GOP 04517, 04519 und 04524 sowie die GOP 13413, 13414 und 13416 werden zunächst extrabudgetär vergütet.
Ist für das Entfernen eines Gastrostomiekatheters eine Ösophago-Gastroduodenoskopie erforderlich, rechnen Ärztinnen und Ärzte neben der GOP 04524 oder 13416 auch die GOP 04511 bzw. die GOP 13400 ab. Sie kennzeichnen die GOP 04511 und 13400 jeweils mit dem Suffix A (GOP 04511A oder GOP 13400A).
GOP | Kurzbeschreibung | Bewertung |
|---|---|---|
04513 | Perkutane Gastrostomie oder Wechsel eines Gastrostomiekatheters | 152,50 Euro* 1197 Punkte |
04517 | Wechsel eines Jejunostomiekatheters | 152,50 Euro* 1197 Punkte |
04519 | Entfernung eines Jejunostomiekatheters | 111,86 Euro* 878 Punkte |
04524 | Entfernung eines Gastrostomiekatheters | 6,50 Euro* 51 Punkte |
13412 | Perkutane Gastrostomie oder Wechsel eines Gastrostomiekatheters | 152,50 Euro* 1197 Punkte |
13413 | Wechsel eines Jejunostomiekatheters | 152,50 Euro* 1197 Punkte |
13414 | Entfernung eines Jejunostomiekatheters | 111,86 Euro* 878 Punkte |
13416 | Entfernung eines Gastrostomiekatheters | 6,50 Euro* 51 Punkte |
40462 | Kostenpauschale im Zusammenhang mit der Durchführung der Leistung entsprechend der GOP 01742, 04511, 04517, 04519, 13400, 13413, 13414 und 13423 bei Verwendung eines Clips inkl. Einmal-Endo-/Hämo-Clipapplikator, | 20,80 Euro Je Clip |
*gemäß bundeseinheitlichem Orientierungspunktwert 2026 (12,7404 Cent)
Folgende Fachgruppe kann die GOP 04513, 04517, 04519 und 04524 abrechnen:
- Fachärztinnen und Fachärzte für Kinder- und Jugendmedizin mit der Zusatzweiterbildung Kinder-Gastroenterologie
Folgende Fachgruppen können die GOP 13412, 13413, 13414 und 13416 abrechnen:
- Fachärztinnen und Fachärzte für Chirurgie
- Fachärztinnen und Fachärzte für Kinderchirurgie
- Fachärztinnen und Fachärzte für Plastische und Ästhetische Chirurgie
- Fachärztinnen und Fachärzte für Innere Medizin mit Schwerpunkt Gastroenterologie
Die GOP 13413, 13414 und 13416 ersetzen die mit einem Sternchen („*“) gekennzeichneten GOP, die sie bis zum 30. Juni 2026 gemäß des AOP-Katalogs (Abschnitt 2) abrechnen konnten.
Die Änderungen des Abschnitt 2 AOP sind wie folgt:
- Wechsel und Entfernung eines Jejunostomiekatheters entsprechend der OPS-Kodes 8-124.0 und 8-124.1 sowie für die Entfernung eines Gastrostomiekatheters entsprechend dem OPS-Kode 8-123.1: Zuordnung der neuen GOP 13413, 13414 und 13416.
- Wechsel eines Gastrostomiekatheters entsprechend der OPS-Kodes 8-123.00 und 8-123.01: Beibehaltung der Zuordnung der GOP 13412. Hier erfolgten Anpassungen in der Legende und im obligaten Leistungsinhalt der bestehenden GOP 13412.
- Perkutan-endoskopische Gastrostomie mit und ohne jejunale Sonde entsprechend der OPS-Kodes 5-431.22 bis 5-431.29: Beibehaltung der Zuordnung der GOP 13412. Es erfolgte eine entsprechende Ergänzung im fakultativen Leistungsinhalt der GOP 13412.
- Änderung der Zuordnung einer GOP zur Kardioversion (OPS-Kode 8-640.0): Austausch der GOP 33020 gegen die GOP 33022.
Die Prozeduren waren in den AOP-Katalog (Abschnitt 2) nach Paragraf 115b SGB V aufgenommen worden. Für die Abrechnung hatten die Vertragspartner den jeweiligen OPS-Kodes übergangsweise GOP des EBM zugewiesen, die die für die Prozedur notwendigen Leistungsinhalte nicht oder nicht vollständig enthalten, und mit einem Sternchen („*“) gekennzeichnet. Die gekennzeichneten GOP werden nach und nach überprüft und den EBM entsprechend angepasst.
EBM-Begriffe verstehen
Zu speziellen Begriffen im EBM haben unsere Mitglieder immer wieder Fragen. Die KVH hat in einer Übersicht EBM-Begriffe zusammengefasst und erklärt, was sie bedeuten.
EBM-Hotline
Kassenärztliche Vereinigung Hessen
Europa-Allee 90
60486 Frankfurt
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