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Onkologie-Vereinbarung abrechnen
Onkologie-Vereinbarung abrechnen
Die Onkologie-Vereinbarung hat zum Ziel, eine qualifizierte ambulante Behandlung krebskranker Patientinnen und Patienten in der vertragsärztlichen Versorgung zu fördern. Hier lesen Sie, welche Leistungen Ärztinnen und Ärzte in diesem Rahmen abrechnen können.
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Organ- und Gewebespenden: Beratung abrechnen
Organ- und Gewebespenden: Beratung abrechnen
Haus- oder kinderärztlich tätige Ärztinnen und Ärzte können über Organ- und Gewebespenden beraten und hierfür eine Leistung aus dem Einheitlichen Bewertungsmaßstab (EBM) abrechnen. Neu: Die Beratung umfasst auch den Hinweis auf das neue Organspende-Register.
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