Ein Arzt untersucht den Arm einer Patientin © FatCamera

In Deutschland darf nicht jede vertragsärztliche und psychotherapeutische Leistung automatisch durchgeführt und abgerechnet werden. Für bestimmte Kassenleistungen wie das Lungenkrebs-Screening ist eine Genehmigung erforderlich. Dies dient der Qualitätssicherung im Sinne der Patientinnen, Patienten und Praxen. Diese Genehmigung kann von Vertragspraxen und ermächtigten Ärztinnen und Ärzten / ermächtigten Einrichtungen bei der Kassenärztlichen Vereinigung Hessen (KVH) beantragt werden.

Lungenkrebs-Screening

Niedrigdosis Computertomographie (NDCT) ist eine Computertomographie des Thorax zur Erreichung der erforderlichen Bildqualität zur Lungenkrebsfrüherkennung bei rauchenden Personen.

 

 

zuletzt aktualisiert am: 02.04.2026

Abrechnung

Schon gesehen? Die KVH informiert ihre Mitglieder auch über die Abrechnung von Kassenleistungenin hessischen Vertragsarzt- und -psychotherapeutenpraxen sowie über aktuelle EBM-Änderungen.

Qualitätssicherung Team 2

Kassenärztliche Vereinigung Hessen

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Tel 069 24741-7300
Fax 069 24741-68832
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