Ein Arzt untersucht den Arm einer Patientin © FatCamera

In Deutschland darf nicht jede vertragsärztliche und psychotherapeutische Leistung automatisch durchgeführt und abgerechnet werden. Für bestimmte Kassenleistungen wie das Lungenkrebs-Screening ist eine Genehmigung erforderlich. Dies dient der Qualitätssicherung im Sinne der Patientinnen, Patienten und Praxen. Diese Genehmigung kann von Vertragspraxen und ermächtigten Ärztinnen und Ärzten / ermächtigten Einrichtungen bei der Kassenärztlichen Vereinigung Hessen (KVH) beantragt werden.

Lungenkrebs-Screening

Niedrigdosis Computertomographie (NDCT) ist eine Computertomographie des Thorax zur Erreichung der erforderlichen Bildqualität zur Lungenkrebsfrüherkennung bei rauchenden Personen.

 

 

Wenn Sie die NDCT als Leistung für gesetzlich Versicherte anbieten und abrechnen möchten, muss die KVH dies zunächst genehmigen. Mitglieder der KVH stellen dazu einen Antrag bei der KVH und weisen die geforderten Voraussetzungen nach. Bitte beachten Sie, dass Genehmigungen nicht rückwirkend erteilt werden können.

zuletzt aktualisiert am: 02.04.2026

Abrechnung

Schon gesehen? Die KVH informiert ihre Mitglieder auch über die Abrechnung von Kassenleistungenin hessischen Vertragsarzt- und -psychotherapeutenpraxen sowie über aktuelle EBM-Änderungen.

Qualitätssicherung Team 2

Kassenärztliche Vereinigung Hessen

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60486 Frankfurt am Main

Tel 069 24741-7300
Fax 069 24741-68832
qs.radiologie(at)kvhessen(.)de

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