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Videosprechstunde: Obergrenze auf 50 Prozent angepasst
Videosprechstunde: Obergrenze auf 50 Prozent angepasst
Rückwirkend zum 1. April 2025 wird die Begrenzungsregelung für Videosprechstunden auf 50 Prozent der Patientinnen und Patienten in der Praxis angepasst. Die zuvor eingeführte Differenzierung der Obergrenze zwischen bekannten und unbekannten Patienten wird aufgehoben.
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EBM-Detailaenderung_01072025_Porto_bei_Hilfsmittel_per_Video_Beschluss_BA_781.pdf
EBM-Detailaenderung_01072025_Porto_bei_Hilfsmittel_per_Video_Beschluss_BA_781.pdf
Verordnung oder Bescheinigung zur Verfügung steht und diese auf elektronischem Weg an den Patienten versendet werden darf. Bewertungsausschuss nach § 87 Absatz 1 Satz 1 SGB V in seiner 781. Sitzung (schriftliche
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