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EBM-AENDERUNGEN-01072024_Hybrid-DRG_Beschluss_BA_726_GOP_05311.pdf
EBM-AENDERUNGEN-01072024_Hybrid-DRG_Beschluss_BA_726_GOP_05311.pdf
Anhang 2 zum EBM enthalten ist Obligater Leistungsinhalt - Überprüfung der Narkosefähigkeit des Patienten, - Aufklärungsgespräch mit Dokumentation, Fakultativer Leistungsinhalt - Auswertung ggf. vorhandener
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Computertomographie-Koronarangiographie abrechnen
Computertomographie-Koronarangiographie abrechnen
Ärztinnen und Ärzte mit einer Genehmigung können ab dem 1. Januar 2025 die GOP 34370 für die Computertomographie-Koronarangiographie (CCTA) bei Verdacht auf eine chronische koronare Herzkrankheit abrechnen. Zusätzlich wurde die GOP 34371 für die interdisziplinäre Fallkonferenz nach erfolgter CCTA aufgenommen. Rückwirkend geändert: Die GOP 34371 ist nicht genehmigungspflichtig.