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GOP 01865 bis Ende 2028 verlängert
GOP 01865 bis Ende 2028 verlängert
Ab dem 1. Januar 2026 können Ärztinnen und Ärzte weiterhin die Gebührenordnungsposition 01865 zum Nachweis von HBs-Antigen und/oder HCV-Antikörpern im Rahmen der Gesundheitsuntersuchung abrechnen. Die GOP 01865 wird bis zum 31. Dezember 2028 verlängert.
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