Notfalldatensatz aktualisieren: Abrechnung geändert
Ab dem 1. Januar 2026 können Ärztinnen und Ärzte für die Aktualisierung des Notfalldatensatzes die neue Gebührenordnungsposition (GOP) 01643 im Einheitlichen Bewertungsmaßstab (EBM) abrechnen. Die bisherige GOP 01641 wird gestrichen.
Die neue GOP 01643 rechnen Praxen ab, wenn sie den Notfalldatensatz auf der elektronischen Gesundheitskarte (eGK) der Patientin oder des Patienten aktualisieren gemäß Anlage 4a zum Bundesmantelvertrag-Ärzte (BMV-Ä). Die GOP 01643 können sie einmal im Krankheitsfall abrechnen. Die GOP soll zunächst extrabudgetär vergütet werden.
Praxen können die neue GOP 01643 nur ansetzen, wenn sie an die Telematikinfrastruktur (TI) angeschlossen sind.
Unverändert bleiben die bereits bestehenden GOP für das Anlegen (GOP 01640) und das Löschen (GOP 01642) eines Notfalldatensatzes. Die GOP 01641, die bisher automatisch von der Kassenärztlichen Vereinigung Hessen (KVH) zugesetzt wurde, entfällt.
GOP | Kurzbeschreibung | Häufigkeit | Bewertung |
|---|---|---|---|
01640 | Zuschlag zu den Versichertenpauschalen der Kapitel 3 und 4, den Grundpauschalen der Kapitel 5 bis 11, 13 bis 16, 18, 20 bis 23, 26 und 27, den Konsiliarpauschalen der Kapitel 12, 17, 19, 24 und 25 und der GOP 30700 für die Anlage eines Notfalldatensatzes gemäß Anhang 2 der Anlage 4a zum BMV-Ä Obligater Leistungsinhalt: - Persönlicher Arzt-Patienten-Kontakt, - Überprüfung der Notwendigkeit zur Anlage eines Notfalldatensatzes, - Einholung der Einwilligung des Patienten zur Anlage eines Notfalldatensatzes und Anlage eines Notfalldatensatzes mit Eintragungen zu medizinisch notfallrelevanten Informationen über den Patienten, - Übertragung des Notfalldatensatzes auf die eGK des Patienten, | Einmal im Krankheitsfall | 10,19 Euro* (80 Punkte) |
01642 | Löschen des Notfalldatensatzes auf Wunsch des Patienten | Einmal im Behandlungsfall | 0,13 Euro* (1 Punkt) |
01643 | Aktualisierung eines Notfalldatensatzes gemäß Anlage 4a zum BMV-Ä Obligater Leistungsinhalt: - Persönlicher Arzt-Patienten-Kontakt, - Aktualisierung medizinisch relevanter Informationen im Notfalldatensatz auf der eGK einschließlich des Auslesens des gespeicherten Notfalldatensatzes und der Übertragung des aktualisierten Notfalldatensatzes auf die eGK des Patienten und/oder - erstmalige Anlage eines Notfalldatensatzes mit ausschließlichen Eintragungen von Kommunikationsdaten (Versichertendaten, Angaben zu behandelnden Ärzten Eintragungen zu im Notfall zu kontaktierenden Personen) und Übertragung auf die eGK des Patienten und/oder - Übertragung des in der Vertragsarztpraxis bestehenden Notfalldatensatzes, z. B. bei einem Austausch oder Verlust der eGK des Patienten, | Einmal im Krankheitsfall | 4,97 Euro* (39 Punkte) |
*gemäß dem bundesweiten Orientierungspunktwert 2026 (12,7404 Cent)
Technische Voraussetzung
Um die Leistungen (GOP 01640, 01642 und 01643) abrechnen zu können, müssen Ärztinnen und Ärzte mit ihrer Praxis an die TI angeschlossen sein.
Hintergründe
Der Notfalldatensatz wurde im Jahr 2018 in den EBM aufgenommen, erreichte aber nicht die erwartete Verbreitung. Bis Ende 2024 wurden lediglich rund 2,3 Millionen Datensätze angelegt. Daher wurde das automatische Zusetzen der GOP 01641 beendet und die Vergütungssystematik angepasst, indem Praxen die neue GOP 01643 ab dem 1. Januar 2026 abrechnen.
EBM-Begriffe verstehen
Zu speziellen Begriffen im EBM haben unsere Mitglieder immer wieder Fragen. Die KVH hat kurz und knapp in einer Übersicht zusammengefasst, was sie bedeuten.
EBM-Hotline
Kassenärztliche Vereinigung Hessen
Europa-Allee 90
60486 Frankfurt
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