Telefonierende Frau am Schreibtisch © kupicoo

EBM-Änderungen Januar 2026

GOP 01865 bis Ende 2028 verlängert

Ab dem 1. Januar 2026 können Ärztinnen und Ärzte die Gebührenordnungsposition (GOP) 01865 im Einheitlichen Bewertungsmaßstab (EBM) weiterhin für den einmaligen Anspruch zum Nachweis einer Hepatitis-B- und/oder Hepatitis-C-Virusinfektion bei Versicherten ab dem 35. Lebensjahr abrechnen. Die Leistung ist Teil der Gesundheitsuntersuchungs-Richtlinie(GU-RL) des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA).

Nachweis einer Hepatitis-Virusinfektion veranlassen

Erfolgt im Rahmen einer Gesundheitsuntersuchung nach der GOP 01732 eine Beratung über die Risiken für eine Hepatitis-B- und Hepatitis-C-Virusinfektion und die Veranlassung der Laboruntersuchung, so können Ärztinnen und Ärzte dafür die GOP 01734 als Zuschlag zur GOP 01732 einmalig bei Versicherten ab dem 35. Lebensjahr abrechnen.

Die Laboruntersuchung können Ärztinnen und Ärzte gleichzeitig für die Untersuchung auf eine Hepatitis-B- und Hepatitis-C-Virusinfektion veranlassen, es kann aber auch eines der Screenings alleine veranlasst werden. Das bedeutet, sie können auch eine Veranlassung nur auf eine Hepatitis-B- oder Hepatitis-C-Virusinfektion vornehmen.

Nachweis einer Hepatitis-Virusinfektion abrechnen

Der Nachweis einer Hepatitis-B- oder Hepatitis-C-Infektion erfolgt über die GOP 01865, 01866 und 01867. Für den Nachweis von HBs-Antigen und/oder von HCV-Antikörpern können Ärztinnen und Ärzte die GOP 01865 abrechnen. Liegt nach dieser Untersuchung ein positives (reaktives) Ergebnis vor, müssen weitere Untersuchungen aus dem gleichen Untersuchungsmaterial vorgenommen werden.  

Liegt ein reaktives Ergebnis bei der Untersuchung des HBs-Antigens vor, erfolgt eine Bestimmung der Hepatitis-B-Virus-DNA. Für diese Untersuchung rechnen Ärztinnen und Ärzte die GOP 01866 ab. Für das reaktive Ergebnis auf HCV-Antikörper wird eine weitere Laboruntersuchung nach GOP 01867 für den Nukleinsäurenachweis von Hepatitis C-Virus-RNA im Blut abgerechnet.

Übersicht der Laborleistungen

GOP

Kurzbeschreibung

Bewertung

01865

Nachweis von HBs-Antigen und/oder HCV-Antikörpern

gemäß Teil B III. der Gesundheitsuntersuchungs-Richtlinie (GURL)

 

 13,37 Euro*
(105 Punkte)

01866

Zuschlag zur Gebührenordnungsposition 01865 für die Bestimmung der Hepatitis-B-Virus-DNA bei reaktivem Ergebnis der Untersuchung auf HBs-Antigen gemäß Teil B III. der Gesundheitsuntersuchungs-Richtlinie (GU-RL)

 102,56 Euro*
(805 Punkte)

01867

Zuschlag zur Gebührenordnungsposition 01865 für den Nukleinsäurenachweis von Hepatitis-C-Virus-RNA bei reaktivem

Ergebnis der Untersuchung auf HCV-Antikörper gemäß Teil B III. der Gesundheitsuntersuchungs-Richtlinie (GURL)

 

 45,86 Euro*
(360 Punkte)

*nach bundeseinheitlichem Orientierungspunktwert 2026 (12,7404 Cent)

Genehmigung erhalten

Um die GOP 01865, 01866 und 01867 abzurechnen, benötigen Ärztinnen und Ärzte eine Genehmigung der Kassenärztlichen Vereinigung Hessen (KVH) nach der Qualitätssicherungsvereinbarung (QSV) Speziallabor.

Ursprüngliche Einführung und Befristung

Die GOP 01865 wurde im Jahr 2021 durch Beschluss des Bewertungsausschusses in der 567. Sitzung vom 4. August 2021 in den EBM aufgenommen. Dabei wurde die Abrechnungsmöglichkeit zunächst befristet bis zum 31. Dezember 2025.

zuletzt aktualisiert am: 30.10.2025

EBM-Begriffe verstehen

Zu speziellen Begriffen im EBM haben unsere Mitglieder immer wieder Fragen. Die KVH hat kurz und knapp in einer Übersicht zusammengefasst, was sie bedeuten.

EBM-Hotline

Kassenärztliche Vereinigung Hessen

Europa-Allee 90
60486 Frankfurt

Tel 069 24741-7777
ebm-hotline(at)kvhessen(.)de

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