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eArztbrief, Porto und Faxe abrechnen
eArztbrief, Porto und Faxe abrechnen
Wenn Praxen den eArztbrief, Porto und Faxe abrechnen, beachten sie bestimmte Vorgaben aus dem Einheitlichen Bewertungsmaßstab (EBM). Wichtig: Pauschalen für Versand und Empfang eines eArztbriefes (Pseudo-GOP 86900 und 86901) können sie laut Kassenärztlicher Bundesvereinigung (KBV) weiterhin abrechnen.
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Muster 16: Stempel muss vollständig sein
Muster 16: Stempel muss vollständig sein
Auch Psychologische Psychotherapeuten können Digitale Gesundheitsanwendungen (DiGA) wie Apps über das Muster 16 verordnen. Dafür ist wichtig, dass der Praxisstempel vollständig ist: Er muss auch die Telefonnummer enthalten.
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Elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (eAU)
Elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (eAU)
Die elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (eAU) läuft über die Telematikinfrastruktur (TI). Praxen übermitteln die AU-Daten digital an die Krankenkassen. Von dort können Arbeitgeber die AU-Daten digital abrufen
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