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Patienteninformation: Sicherheit
Patienteninformation: Sicherheit
Die Sicherheit für Patientinnen und Patienten in der ambulanten Versorgung steht an erster Stelle. Der Flyer Patientensicherheit gibt einen Überblick, was Patientinnen und Patienten selbst tun können: vor, während und nach dem Arztbesuch.
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KJ-KSV-Psych: Leistungen für Kinder und Jugendliche abrechnen
KJ-KSV-Psych: Leistungen für Kinder und Jugendliche abrechnen
Seit dem 1. April 2025 können Ärztinnen und Ärzte sowie Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten neue Leistungen für die Komplexversorgung schwer psychisch kranker Kinder und Jugendlicher aus dem neuen Abschnitt 37.6 im Einheitlichen Bewertungsmaßstab (EBM) abrechnen. Klargestellt: Ab dem 1. Juli 2025 kann ausschließlich die Bezugsärztin bzw. Bezugsarzt oder die Bezugspsychotherapeutin bzw. Bezugspsychotherapeuten die GOP 37626 abrechnen.
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In die Praxis, fördern, los!
In die Praxis, fördern, los!
Die KVH fördert für die ambulante Medizin und Psychotherapie in Hessen: Sie schafft finanzielle Anreize für angehende und niedergelassene Ärzte, aber auch für Niederlassungsinteressierte wie Ärzte in Weiterbildung (ÄiW), Medizinstudierende und Psychotherapeuten.
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