Ein Mann lehnt sich lächelnd auf ein Sparschwein. © Wavebreakmedia

Neue Herausforderung, neue Region. Die Kassenärztliche Vereinigung Hessen (KVH) bezuschusst Umzüge, wenn sie mit einer Praxisgründung zusammenhängen.

Umzugszuschuss

Zu einer Praxisgründung gehört nicht selten auch ein Wohnortwechsel. Aber ein Umzug ist mit Kosten verbunden. Die KVH bietet Mitgliedern einen Zuschuss an.

Wer kann gefördert werden?
  • Haus- und Fachärztinnen und -ärzte, die sich erstmalig in einem Gebiet mit besonderem Versorgungsbedarf in Hessen niederlassen und dafür in die entsprechende Region umziehen.
Was muss ich tun, um gefördert zu werden?

Sie müssen einen Antrag stellen, können dies aber auch formlos machen. Bitte beantragen Sie die Förderung vor dem Umzug und weisen Sie die Umzugskosten nach Abschluss des Umzugs nach.

Wie hoch ist die Förderung?
  • Umzugskosten können erstattet werden, maximal jedoch 10.000 Euro.

Die genauen Konditionen regelt Kapitel 4.4 der Sicherstellungsrichtlinie und die dazugehörige Auslegungsbestimmung.

Was Sie beachten müssen, um gefördert werden zu können, erklärt das Merkblatt Umzugskosten.

Welche Voraussetzungen sind zu erfüllen?

Bevor der Förderbetrag ausgezahlt werden kann,

  • muss Ihr Förderantrag durch die KVH bewilligt sein.
  • müssen Sie Ihre Umzugskosten nachweisen.
zuletzt aktualisiert am: 01.10.2024

Ansprechpartner

Förderung SiRiLi

Kassenärztliche Vereinigung Hessen
Förderung Weiterbildung

Europa-Allee 90
60486 Frankfurt

Tel 069 24741-6695
Fax 069 24741-68843
sirili(at)kvhessen(.)de

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