Frau hält lächelnd ein Magazin in Händen © andresr

Die Kassenärztliche Vereinigung Hessen (KVH) informiert ihre Mitglieder direkt, zielgruppenspezifisch und aktuell per Rundschreiben über relevante Neuerungen rund um die vertragsärztliche und psychotherapeutische Tätigkeit.

Zwei-Faktor-Authentifizierung für Nutzerkonten

 

Sehr geehrte Damen und Herren,

um Nutzerkonten besser vor unbefugtem Zugriff zu schützen, stellt die Kassenärztliche Vereinigung Hessen (KVH) ihr Anmeldeverfahren zum 11. November 2026 auf Zwei-Faktor-Authentifizierung (2FA) um.

Das betrifft die

  • Anmeldung im mitgliedergeschützten Webseiten-Bereich
  • Online-Dienste, wie z. B. das Veranstaltungsmanagementportal
  • Webanwendung zur Abrechnung der Hybrid-DRG (ersetzt das bisherige Verfahren).
  • KVH aktuell (Verordnungen und WebMag)

Die Anmeldung im SafeNet-Portal (Abgabe der Abrechnung) ist von dieser Änderung nicht betroffen.

Bei der 2FA wird neben Passwort und Benutzername ein zusätzlicher Faktor abgefragt. Die KVH setzt dabei auf einen zeitbasierten Einmalcode, der über eine App auf dem Smartphone oder einen Hardware-Authenticator, wie z. B. „Reiner SCT Authenticator“, erzeugt wird. Dieses Verfahren ist Stand der Technik und wird u. a. auch im Online-Banking eingesetzt.

Der neue 2FA-Registrierungsprozess erfolgt automatisch beim Login ab dem 11. November 2026. Ohne ist die Anmeldung dann nicht möglich.

Informationen zur Einrichung finden Sie auf unserer Themenseite.

Mit freundlichen Grüßen

Ihre Kassenärztliche Vereinigung Hessen

 

zuletzt aktualisiert am: 05.11.2026

An alle Mitglieder der Kassenärztlichen Vereinigung Hessen

Ansprechpartner

info.line

Mo – Fr: 7 – 17 Uhr

Tel 069 24741-7777
Fax 069 24741-68826
info.line(at)kvhessen(.)de

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