Frau hält lächelnd ein Magazin in Händen © andresr

Die Kassenärztliche Vereinigung Hessen (KVH) informiert ihre Mitglieder direkt, zielgruppenspezifisch und aktuell per Rundschreiben über relevante Neuerungen rund um die vertragsärztliche und psychotherapeutische Tätigkeit.

Umsetzung des Spargesetzes noch an vielen Stellen unklar

Sehr geehrte Damen und Herren,
liebe Kolleginnen und Kollegen,

uns erreichen derzeit täglich zahlreiche Anfragen dazu, wann die KV denn verbindliche Aussagen zum neuen, einnahmeorientierten Honorarverteilungsmaßstab (eHVM) machen kann. Teilweise sind diese Anfragen ergänzt durch Vorschläge, welche Leistungen welcher Fachgruppe denn nun wie zu verstehen und vor allem zu vergüten sind. Und last but not least teilt man uns Insiderwissen darüber mit, wie der neue eHVM ab dem Quartal 1/27 aussehen wird. Ein Insiderwissen, über das selbst wir als Vorstände dieser KV nicht verfügen – und auch gar nicht verfügen können.

Denn um diesen HVM formulieren und danach beschließen zu können, fehlen derzeit noch zahlreiche Beschlüsse und Festlegungen, vor allem auf Bundesebene.

Deshalb gibt es zum Zeitplan, der einen Beschluss der Vertreterversammlung am 12. Dezember 2026 und eine unmittelbar danach erfolgende Information der Praxen vorsieht, auch aus rein praktischer Sicht keine Alternative. Trotzdem laufen die Vorbereitungen für den eHVM in der Verwaltung natürlich auf Hochtouren, ein Treffen mit den Berufsverbänden ist für den Herbst ebenfalls geplant. Es ist völlig klar, dass dies sehr unbefriedigend ist, sowohl für die Praxen als auch für uns als Verwaltung, denn am Ende geht es ja um die Grundlagen von Abrechnung und Honorar.

Die Politik hat auch an dieser Stelle wieder ganze Arbeit geleistet: Ein handwerklich derart schlecht gemachtes, inkonsistentes und sich in Teilen widersprechendes Gesetz dürfte es wohl in den letzten Jahren kaum einmal gegeben haben. Auch deshalb können die Informationen der KVH im Moment und bis auf Weiteres nur stückweise sein und kommen immer dann, wenn sich durch Beschlüsse an einigen Stellen Klarheit ergibt.

Was ist zum aktuellen Stand bekannt und damit planbar?

Wir haben Sie per Rundschreiben Anfang September bereits über die folgenden Punkte informiert:

1. ePA-Vergütung noch bis zum Jahresende: Bitte GOP zur (Erst-)Befüllung der elektronischen Patientenakte weiter ansetzen
2. TSVG-Konstellationen für alle Fachrichtungen noch bis Jahresende abrechenbar

Darüber hinaus gilt:

3. Gewebe- und Organspende bis 31.12.2026 weiterhin abrechenbar (2-Jahresrhythmus beachten)
4. Früherkennungsuntersuchungen (GU und HKS) sollen lt. Gesetz vom G-BA überprüft werden, sind aber bis auf weiteres abrechenbar. Ab 1.1.2027 dann voraussichtlich unter einer „gedeckelten“ eGV.

Die Gebührenordnungspositionen zu 1. bis 3. entfallen ersatzlos ab 1. Januar 2027. Auch die Zuschläge für Kurzzeittherapien in der Psychotherapie fallen dann weg.

Gerade die Abgrenzung zwischen der zukünftigen mGV und der eGV ist im Moment offen, einige bisherige eGV-Leistungen entfallen komplett, andere werden gedeckelt vergütet. Die KBV befindet sich dazu gerade in „Verhandlungen“ mit dem Spitzenverband der GKV, die aber dadurch erschwert werden, dass die Kassenseite vom Gesetzgeber neuerdings das Recht zugestanden bekommen hat, diese einseitig zu beenden. Wie schwierig diese Verhandlungssituation gerade ist, sehen Sie auch daran, dass die Gespräche zum Orientierungspunktwert (OW) ergebnislos abgebrochen und auf Mitte September vertagt werden mussten. Die Kassen sind leer und an echte Reformen der sozialen Sicherungssysteme, die die GKV schlagartig und spürbar entlasten würden (Grundsicherungsempfänger/Kliniken/Arzneimittel) geht der Gesetzgeber nach wie vor nicht heran. Es bleibt abzuwarten, ob sich unter der neuen Führung des BMG an dieser Stelle ein Kurswechsel vollzieht, bisher gibt es dafür keine Anzeichen.

Die nächsten Wochen und Monate bleiben also für uns alle sehr herausfordernd und wir können Ihnen an dieser Stelle nur versichern, dass wir so schnell wie möglich zu neuen Entscheidungen informieren werden.

Mit besten kollegialen Grüßen, Ihre

Frank Dastych
Vorstandsvorsitzender

Armin Beck
stellv. Vorstandsvorsitzender

zuletzt aktualisiert am: 16.09.2026

An alle Mitglieder der Kassenärztlichen Vereinigung Hessen

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Mo – Fr: 7 – 17 Uhr

Tel 069 24741-7777
Fax 069 24741-68826
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