SaN-Partnerpraxis werden lohnt sich jetzt noch besonders
Sehr geehrte Damen und Herren,
liebe Kolleginnen und Kollegen,
ich freue mich, Ihnen mitteilen zu dürfen, dass Fälle, welche im Rahmen des SaN-Projekts über IVENA Ihrer Praxis zugewiesen und übernommen wurden, im 3. und 4. Quartal 2026 noch mit dem höchsten TSS-Zuschlag für den Akutfall (200 %) vergütet werden.
Leider gilt diese Regelung nur bis Jahresende, da danach die extrabudgetäre Vergütung für TSVG-Leistungen inklusive der Zuschläge bundesgesetzlich entfällt.
Nichtsdestotrotz ist jetzt der ideale Zeitpunkt für einen unkomplizierten Einstieg in unser Projekt. Sie haben die Chance, sich schon vor der Notfallreform mit den wachsenden Strukturen zur Patientensteuerung vertraut zu machen und den Vergütungsvorteil noch zu nutzen.
Dies ganz ohne Risiko: Sie können Ihre Teilnahme jederzeit wieder beenden.
Interesse? Werden Sie SaN-Partnerpraxis!
In der „Sektorenübergreifenden ambulanten Notfallversorgung“ (SaN) geht es in erster Linie darum, ambulant versorgbare Patientinnen und Patienten in ambulante Praxen zu steuern, auch wenn zunächst der Rettungsdienst alarmiert wurde.
Der Prozess ist simpel und unbürokratisch: Sie erklären die Teilnahme und teilen uns die Versorgungsmöglichkeiten Ihrer Praxis mit. Ihre Praxis wird zunächst – ähnlich wie die Krankenhäuser – in IVENA angelegt. Sie installieren den „IVENA-Alarm“ in Ihrer Praxis-IT und erhalten hierüber die Patientenanmeldungen.
Keine Sorge: Sie sind nicht verpflichtet, diese anzunehmen, wenn es im Praxisbetrieb nicht möglich ist. Der Rettungsdienst übergibt Ihnen nur angenommene Fälle.
Sprechen Sie uns gerne an! Weitere Informationen finden Sie auf der Projektseite.
Mit besten kollegialen Grüßen, Ihr
Armin Beck
stellv. Vorstandsvorsitzender
An alle Praxen in den Landkreisen Main-Taunus-Kreis, Main-Kinzig-Kreis und Gießen
Ansprechpartner
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